
Warum eine Praxis feste Regeln auf Papier braucht
In einer Arztpraxis begegnen sich täglich Menschen mit ganz unterschiedlichen Erkrankungen auf engem Raum. Wartezimmer, Untersuchungsliegen, Blutentnahmeplätze und Patiententoiletten werden im Minutentakt genutzt. Damit Erreger weder von einer Person zur nächsten noch auf das Praxisteam übertragen werden, genügen gute Absichten nicht. Es braucht verbindliche Abläufe, die für alle nachlesbar sind: wer was wann womit erledigt und wie überprüft wird, ob es geklappt hat.
Genau diese Aufgabe erfüllt der Hygieneplan. Er ist das zentrale Organisationsdokument für den Infektionsschutz in der Praxis. Das Infektionsschutzgesetz schreibt für eine Reihe medizinischer Einrichtungen vor, dass ihre Leitung die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene schriftlich festlegt. Für welche Praxen das im Einzelnen gilt und welche Details gefordert werden, konkretisieren die Hygieneverordnungen der Länder, auch in Berlin. Unabhängig davon verlangt der Arbeitsschutz – vor allem die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 – festgelegte Hygienemaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten. Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung; welche Vorschriften für Ihre Praxis konkret greifen, klären Sie am besten mit Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung, Ihrer Kammer oder dem Gesundheitsamt.
Wer die Verantwortung trägt
Eines vorweg, weil es in der Praxis oft missverstanden wird: Das Dokument gehört der Praxis. Erstellt, freigegeben und aktualisiert wird es von der Praxisleitung, häufig unterstützt durch eine hygienebeauftragte Person aus dem Team oder durch externe Hygieneberatung. Ein Reinigungsdienst kann weder die Verantwortung übernehmen noch den Plan „mitliefern“. Was er leisten kann und soll: die ihm zugewiesenen Aufgaben exakt nach den Vorgaben ausführen, seine Verfahren und Mittel offenlegen und die Durchführung dokumentieren.
Diese Rollenverteilung ist kein Formalismus. Nur die Praxis kennt ihr Patientenspektrum, ihre Eingriffe und ihre Risiken. Eine allgemeinmedizinische Praxis mit vielen Infektpatienten braucht andere Schwerpunkte als eine psychotherapeutische Praxis oder eine Praxis, in der kleine operative Eingriffe stattfinden.
So ist das Dokument typischerweise gegliedert
Die meisten Praxen orientieren sich an Musterplänen von Kammern, Kassenärztlichen Vereinigungen oder Fachgesellschaften und passen sie an. Die folgende Übersicht zeigt übliche Kapitel und wer sie in der Regel umsetzt:
| Kapitel | Typische Inhalte | Meist umgesetzt von |
|---|---|---|
| Händehygiene | Händedesinfektion, Hautschutz, Einsatz von Handschuhen | Praxisteam |
| Aufbereitung von Medizinprodukten | Reinigung, Desinfektion, Sterilisation, Freigabe von Instrumenten | sachkundiges Praxispersonal |
| Patientennahe Flächen | Liegen, Blutentnahmestühle, Arbeitsflächen im Behandlungsraum | Praxisteam zwischen den Patienten, Reinigungsdienst zum Tagesende |
| Fußböden und patientenferne Flächen | Unterhaltsreinigung, Desinfektion in festgelegten Räumen | Reinigungsdienst |
| Sanitärräume | tägliche Reinigung, Desinfektion nach Vorgabe, Verbrauchsmaterial | Reinigungsdienst |
| Abfall | Sammlung, Trennung, Entsorgung spitzer und scharfer Gegenstände | Praxisteam; Reinigungsdienst leert festgelegte Behälter |
| Wäsche und Berufskleidung | Wechselrhythmus, Aufbereitung | Praxis bzw. Wäscherei |
| Besondere Erreger | Maßnahmen bei bekannten Infektionen oder resistenten Keimen | Festlegung durch die Praxisleitung |
Fachlich stützt sich der Flächenteil vor allem auf das KRINKO-Papier zur Flächenhygiene: Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention ist am Robert Koch-Institut angesiedelt und beschreibt darin, was beim Säubern und Desinfizieren von Oberflächen verlangt wird. Sie unterscheidet unter anderem danach, wie häufig Flächen mit Händen oder Haut in Kontakt kommen und wie hoch das Infektionsrisiko im jeweiligen Bereich ist.
Das Kernstück für uns: der Reinigungs- und Desinfektionsplan
Für einen Dienstleister ist vor allem der tabellarische Teil entscheidend, der Flächen und Räume auflistet. Ein gut gemachter Plan beantwortet für jede Zeile fünf Fragen: Was wird behandelt, wann bzw. wie oft, womit (Präparat, Konzentration, Einwirkzeit), wie (Verfahren, Hilfsmittel) und wer ist zuständig. Ein Auszug könnte so aussehen:
| Was | Wann | Womit | Wie | Wer |
|---|---|---|---|---|
| Fußboden Behandlungsraum | täglich nach Sprechstundenende | Flächendesinfektionsmittel laut Präparateliste der Praxis | Wischdesinfektion mit frischem Bezug je Raum | Reinigungsdienst |
| Untersuchungsliege | nach jedem Patienten | Desinfektionstücher laut Liste | Wischen, Papierauflage wechseln | Praxisteam |
| Waschbecken, Armaturen | täglich | Sanitärreiniger, Desinfektion nach Vorgabe | Tuch in Sanitärfarbe | Reinigungsdienst |
| Türklinken, Lichtschalter | täglich | nach Vorgabe der Praxis | Wischen | Reinigungsdienst |
| Wartezimmerstühle | wöchentlich, bei Verschmutzung sofort | Reiniger bzw. Desinfektion bei Kontamination | Wischen | Reinigungsdienst / Praxisteam |
Wichtig ist, dass die eingesetzten Präparate zur Aufgabe passen. In medizinischen Bereichen werden dafür üblicherweise Mittel verwendet, die der Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) nach Prüfung in sein Verzeichnis aufgenommen hat. Welche Wirkstoffgruppe und welches Wirkspektrum nötig sind, legt die Praxis fest; Hintergründe dazu finden Sie in unserem Beitrag zu Desinfektionsmitteln und ihrem Wirkspektrum. Wie die Wischdesinfektion handwerklich korrekt abläuft, beschreibt der Artikel zur Flächendesinfektion.
Schnittstellen, die vor dem ersten Einsatz geklärt sein müssen
Die meisten Probleme entstehen nicht durch schlechte Arbeit, sondern durch ungeklärte Zuständigkeiten. Bevor unsere Teams in einer Praxis starten, gehen wir deshalb mit der Praxisleitung oder der hygienebeauftragten Person folgende Punkte durch:
- Raumplan mit Kennzeichnung, in welchen Räumen gereinigt und in welchen desinfiziert wird
- Liste der freigegebenen Präparate mit Konzentration und Einwirkzeit
- Klare Grenze: Welche Flächen behandelt das Praxisteam, welche wir?
- Vorgehen bei sichtbarer Kontamination mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten
- Umgang mit Abwurfbehältern für Kanülen und Skalpelle – diese verschließt ausschließlich das Praxisteam
- Zeitfenster, Schlüsselregelung und Alarmanlage
- Form der Dokumentation und wo die Nachweise abgelegt werden
Gerade der Punkt Abfall verdient Aufmerksamkeit. Durchstichsichere Behälter werden von uns nie geöffnet oder umgefüllt. Wir leeren nur die Behälter, die im Plan ausdrücklich uns zugeordnet sind, und das mit Handschuhen und ohne Nachdrücken.
Wie unsere Teams in Praxisräumen vorgehen
Hygienisches Arbeiten beginnt bei der Organisation des Reinigungswagens. Wir arbeiten mit einem Farbsystem, damit Tücher aus dem Sanitärbereich nie auf Arbeitsflächen landen – das Prinzip erklärt unser Beitrag zum Farbsystem in der Reinigung. Für jeden Raum kommt ein frisch aufbereiteter Wischbezug zum Einsatz; benutzte Bezüge wandern in einen getrennten Sack und werden nicht in die Lösung zurückgetaucht. Gearbeitet wird vom sauberen zum stärker belasteten Bereich, also vom Sprechzimmer über den Flur zum WC.
Tücher und Bezüge müssen desinfizierend aufbereitet werden, damit sie keine Keime von Tag zu Tag weitertragen. Außerdem achten wir darauf, dass angesetzte Lösungen nicht länger stehen, als der Hersteller zulässt, und dass Behälter beschriftet sind. Wer eine Praxis betreut, sollte diese Details jederzeit erklären können – auch einer Behörde gegenüber. Was wir in Praxen konkret übernehmen, zeigt unsere Seite zur Praxisreinigung in Berlin; für Einrichtungen mit höheren Anforderungen gibt es die medizinische Reinigung.
Aktuell halten und überprüfen
Ein Hygieneplan, der einmal erstellt und dann abgeheftet wird, hilft niemandem. Sinnvoll ist eine Überprüfung mindestens einmal im Jahr und zusätzlich immer dann, sobald sich an der Praxis etwas Wesentliches verschiebt: zusätzliche Räume, andere Geräte, ein gewechseltes Präparat, ein neuer Dienstleister oder neue Leistungen wie ambulante Eingriffe. Auch nach Hinweisen aus einer Begehung durch das Gesundheitsamt steht eine Überarbeitung an. Wie Sie sich auf solche Termine vorbereiten, lesen Sie in unserem Beitrag zu Hygienebegehungen und Audits.
Neue Mitarbeitende im Praxisteam sollten die relevanten Teile des Hygieneplans bei der Einarbeitung lesen und das mit Unterschrift bestätigen. Für unsere Teams gilt dasselbe: Sie werden vor dem ersten Einsatz anhand der Vorgaben der Praxis eingewiesen, und Änderungen geben wir sofort weiter.
- Präparate im Schrank, die im Dokument gar nicht aufgeführt sind
- Konzentrationsangaben ohne Hinweis, wie dosiert wird
- Keine Regelung, wer patientennahe Flächen zum Tagesende behandelt
- Reinigungsnachweise, die vorab ausgefüllt oder gar nicht geführt werden
- Veraltete Fassung, die noch Räume oder Geräte von vor dem Umbau beschreibt
Fragen aus der Praxis
Kann ein Reinigungsdienst den Hygieneplan für uns schreiben?
Nein. Die Verantwortung liegt bei der Praxisleitung, und nur sie kann die medizinischen Risiken beurteilen. Wir liefern aber gern die Angaben zu unseren Verfahren, Präparaten und Intervallen, damit der Reinigungsteil vollständig und realistisch ist.
Muss jede Fläche in der Praxis desinfiziert werden?
Nein. Viele Bereiche wie Flure, Verwaltung oder Sozialräume werden in der Regel gereinigt, nicht desinfiziert. Desinfiziert wird dort, wo die Praxis es festlegt, typischerweise patientennahe Flächen, Behandlungsräume und Sanitärbereiche sowie jede Fläche nach sichtbarer Kontamination.
Wann ist eine Aktualisierung des Dokuments fällig?
Mindestens einmal jährlich sollte jemand prüfen, ob alles noch stimmt. Darüber hinaus immer dann, wenn sich Räume, Geräte, Präparate oder Abläufe ändern. Das Datum der letzten Überprüfung gehört sichtbar ins Dokument.
Was passiert, wenn das Gesundheitsamt Mängel im Reinigungsteil findet?
Die Behörde wendet sich an die Praxis, weil sie verantwortlich ist. Deshalb lohnt es sich, Leistungsumfang, Präparate und Nachweise des Dienstleisters vertraglich und im Plan eindeutig festzuhalten. Dann lassen sich Mängel schnell zuordnen und abstellen.
Wann reinigen Sie in einer laufenden Praxis?
Meist nach Sprechstundenende oder früh am Morgen, damit Böden trocken sind, bevor Patienten kommen. Einzelne Aufgaben wie die Kontrolle der Patiententoiletten lassen sich zusätzlich tagsüber einplanen. Für ein unverbindliches Angebot kommen wir kostenlos zur Besichtigung; unser schriftliches Angebot liegt Ihnen dann werktags binnen 24 Stunden vor. Anfragen können Sie über unsere Anfrageseite.




