
Warum Zahnmedizin besondere Anforderungen stellt
Kaum ein medizinisches Fach arbeitet so nah an Speichel und Blut wie die Zahnheilkunde. Hinzu kommt eine Besonderheit, die für die Reinigung entscheidend ist: Hochtourige Instrumente, Ultraschallgeräte, Pulverstrahlgeräte und Luft-Wasser-Spritzen erzeugen Sprühnebel und Aerosole. Diese tragen Tröpfchen aus dem Mundraum in die Umgebung und schlagen sich auf Flächen im Behandlungsraum nieder – auch auf solchen, die gar nicht direkt berührt werden.
Deshalb unterscheidet sich die Hygiene in einer Zahnarztpraxis deutlich von der in einer allgemeinmedizinischen Praxis. Flächen im Umfeld des Behandlungsstuhls gelten als kontaminationsgefährdet und müssen nach jeder Behandlung behandelt werden. Böden, Wände im Spritzbereich und Schränke brauchen eine gründliche tägliche Pflege.
Grundlagen und Verantwortung
Den fachlichen Rahmen setzt vor allem das Papier „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde“, das die am Robert Koch-Institut eingerichtete KRINKO (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention) herausgegeben hat. Hinzu kommen die Vorgaben zur Aufbereitung von Medizinprodukten, das Infektionsschutzgesetz, die Hygieneverordnungen der Länder sowie Arbeitsschutzregeln wie die TRBA 250. Viele Praxen arbeiten mit Musterplänen der Zahnärztekammern und passen diese an ihre Räume und Behandlungen an.
Die Verantwortung für den Hygieneplan und dessen Umsetzung trägt die Praxisinhaberin bzw. der Praxisinhaber. Ein Reinigungsdienst übernimmt klar abgegrenzte Aufgaben, die im Plan beschrieben sind, und dokumentiert deren Durchführung. Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung und keine Hygieneberatung durch Fachleute.
Wer übernimmt was? Eine typische Aufteilung
| Bereich | Praxisteam | Reinigungsdienst |
|---|---|---|
| Behandlungseinheit, Schwebetisch, Speischale, Leuchtengriffe | nach jeder Behandlung Wischdesinfektion | nur nach ausdrücklicher Vereinbarung, sonst nicht |
| Wasserführende Systeme, Absaugung | Spülen, Desinfektion nach Herstellerangaben | nicht zuständig |
| Instrumente und Übertragungsinstrumente | vollständige Aufbereitung durch sachkundiges Personal | nicht zuständig |
| Fußboden Behandlungsraum | bei sichtbarer Verunreinigung sofort | täglich Wischdesinfektion nach Plan |
| Schränke außen, Arbeitsflächen fern vom Stuhl, Wände im Spritzbereich | – | täglich bzw. nach Plan |
| Waschbecken und Armaturen im Behandlungsraum | Zwischendurch bei Verschmutzung | täglich reinigen und desinfizieren |
| Aufbereitungsraum | Arbeitsflächen, Geräte | Fußboden, nach Absprache weitere Flächen |
| Röntgen, Labor | Geräte, Abformungen | Böden, Oberflächen nach Absprache |
| Empfang, Wartebereich, Flure, WC | – | täglich |
Diese Tabelle ist ein Beispiel. Entscheidend ist, dass die Aufteilung in Ihrer Praxis schriftlich festgehalten ist, damit keine Fläche doppelt oder gar nicht behandelt wird.
Der Aufbereitungsraum: Zutritt mit Regeln
Im Raum für die Aufbereitung von Medizinprodukten gibt es eine unreine und eine reine Seite. Instrumente werden auf der unreinen Seite gereinigt und desinfiziert und wandern dann auf die reine Seite zum Verpacken und Sterilisieren. Unser Team respektiert diese Aufteilung konsequent: Gearbeitet wird von der reinen zur unreinen Seite, Geräte, Instrumente und Verpackungen werden nicht berührt, und auf Arbeitsflächen wird nur gereinigt, was die Praxis ausdrücklich freigegeben hat. Die Aufbereitung selbst ist Aufgabe von Personal mit der erforderlichen Sachkenntnis und keine Leistung eines Reinigungsdienstes.
Präparate und Materialverträglichkeit
Für die Flächen im Behandlungsraum setzen Praxen üblicherweise VAH-gelistete Präparate ein, also Mittel mit unabhängig geprüfter Wirksamkeit. Das nötige Wirkungsspektrum legt die Praxis fest; wie die Angaben auf dem Etikett zu lesen sind, erklärt unser Beitrag zu Wirkspektren von Desinfektionsmitteln. Wichtig ist die Freigabe durch die Hersteller von Behandlungseinheit, Polstern und Böden: Manche Kunstlederbezüge werden durch ungeeignete Mittel spröde, bestimmte Kunststoffe bekommen Risse. Wir arbeiten deshalb nur mit Präparaten, die mit der Praxis abgestimmt sind, und dosieren nach Plan.
Für die Böden empfiehlt sich eine Wischdesinfektion mit frischem Bezug je Behandlungsraum. Wie das handwerklich richtig geht, beschreibt der Beitrag zur Flächendesinfektion.
Besondere Stellen, die oft vergessen werden
- Fußschalter und Stuhlsockel: sitzen in Bodennähe, werden mit Schuhen berührt und von Sprühnebel erreicht.
- Rollhocker: Rollen sammeln Haare und Staub, die Sitzfläche wird ständig berührt.
- Wandbereich hinter dem Kopfteil: typische Niederschlagszone für Aerosole.
- Tastaturen und Mäuse am Behandlungsplatz: nur mit abwischbaren Abdeckungen oder speziellen Geräten wirklich zu reinigen.
- Gips- und Abformbereich im Labor: feiner Staub setzt sich auf Böden und Regalen ab.
- Patiententoilette: Mundspülungen und Zahnpflege der Patienten hinterlassen Spritzer am Waschbecken.
Wenn zusätzliche Maßnahmen nötig sind
Ob bei bestimmten Patientinnen und Patienten zusätzliche Hygienemaßnahmen erforderlich sind, entscheidet allein die Praxis. Manche Praxen legen solche Behandlungen bewusst an das Ende der Sprechstunde, damit anschließend genug Zeit für eine gründliche Aufbereitung des Raums bleibt. Für den Reinigungsdienst genügt dann eine klare Information, welcher Raum am Abend nach einem erweiterten Schema behandelt werden soll – etwa mit einem Präparat mit breiterer Viruswirksamkeit oder mit zusätzlichen Flächen. Persönliche Daten von Patienten brauchen wir dafür nicht. Ein kurzer Vermerk im Übergabebuch reicht, und unsere Teams bestätigen die Durchführung auf der Checkliste.
Ablauf eines typischen Abendeinsatzes
Unsere Teams beginnen in Räumen mit geringerem Risiko wie Empfang, Wartebereich und Büro, bevor sie die Behandlungsräume bearbeiten. Dort werden zunächst die vereinbarten Flächen oberhalb des Bodens behandelt, dann der Fußboden von der hintersten Ecke zur Tür. Aufbereitungsraum, Röntgen und Labor folgen nach Plan, zum Schluss Personal- und Patiententoiletten. Wischbezüge werden nach jedem Raum gewechselt, Tücher sind farblich getrennt, und jeder erledigte Schritt wird auf einem Protokoll quittiert, das bei Ihnen in der Praxis bleibt. Einzelheiten zu unserem Leistungsumfang finden Sie auf der Seite Zahnarztpraxis-Reinigung in Berlin.
- Schriftliche Aufteilung Praxisteam / Reinigungsdienst für jeden Raum
- Freigegebene Präparate mit Konzentration und Einwirkzeit
- Regelung für Abfälle, insbesondere spitze Gegenstände und Amalgamreste, die ausschließlich die Praxis handhabt
- Zugang, Alarmanlage, Zeitfenster
- Dokumentation und Ansprechpartner für Rückfragen
Empfang, Wartebereich und Personalräume
Außerhalb der Behandlungsräume gelten ähnliche Regeln wie in anderen Praxen, mit einigen Besonderheiten. Am Empfang werden Kartenlesegeräte, Kugelschreiber, Klemmbretter für Anamnesebögen und die Tresenkante ständig berührt; diese Kontaktflächen gehören täglich in die Routine. Im Wartebereich liegen häufig Zeitschriften und Spielzeug, die sich kaum sinnvoll reinigen lassen – viele Praxen beschränken das Angebot deshalb auf abwischbare Gegenstände. Stühle mit Kunstlederbezug lassen sich leichter hygienisch halten als Stoffpolster.
Personalräume und Umkleiden werden oft vergessen, obwohl dort Arbeitskleidung gewechselt wird. Eine klare Trennung von privater und Berufskleidung, abwischbare Spinde und eine regelmäßige Reinigung der Teeküche gehören ebenfalls zur Hygiene einer Zahnarztpraxis. Aerosole im Behandlungsraum lassen sich außerdem durch die Absaugtechnik und regelmäßiges Lüften reduzieren – das ist Aufgabe der Praxis, erleichtert aber auch die Arbeit am Abend, weil sich weniger Niederschlag auf den Flächen bildet.
Kosten und Planung
Der Aufwand hängt von der Zahl der Behandlungsräume, der Fläche, den Öffnungszeiten und den vereinbarten Aufgaben ab. Als Orientierung beginnt unsere Reinigung für zahnärztliche Praxen bei 29,50 € pro Stunde netto; eine Übersicht weiterer Richtpreise bietet die Seite Preise. Grundlegende Hinweise zur Struktur des Hygieneplans, die auch für Zahnmedizin gelten, gibt unser Artikel Hygieneplan für Arztpraxen. Und wie Sie sich auf eine Begehung durch das Gesundheitsamt vorbereiten, lesen Sie im Artikel zu Hygienebegehungen und Audits.
Häufige Fragen
Darf ein Reinigungsdienst die Behandlungseinheit desinfizieren?
Grundsätzlich ist das Aufgabe des Praxisteams, weil es nach jeder Behandlung geschehen muss. Eine zusätzliche Reinigung am Abend kann vereinbart werden, wenn die Praxis dies festlegt und die Präparate vom Gerätehersteller freigegeben sind. Wasserführende Systeme und Absaugung bleiben in jedem Fall Sache der Praxis.
Wie oft werden die Böden im Behandlungsraum desinfiziert?
Üblich ist eine tägliche Wischdesinfektion nach Praxisschluss und sofort bei sichtbarer Kontamination. Die genaue Vorgabe steht im Hygieneplan der Praxis.
Reinigen Sie auch den Aufbereitungsraum?
Ja, in der Regel den Fußboden und nach Absprache weitere Flächen. Instrumente, Geräte und Verpackungen berühren wir nicht, und die Aufteilung in reine und unreine Seite wird eingehalten.
Wann findet die Reinigung statt?
Meist nach Praxisschluss, damit die Böden bis zum nächsten Morgen trocken sind. Bei Praxen mit langen Sprechzeiten sind auch frühe Morgenstunden möglich.
Welche Unterlagen bekommen wir für Begehungen?
Wir stellen die Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten Präparate, eine Beschreibung unserer Verfahren und die abgezeichneten Checklisten zur Verfügung. So kann die Praxis den Reinigungsteil ihres Hygieneplans vollständig belegen.



