
Ein Wintermorgen in Berlin: Über Nacht sind ein paar Zentimeter Schnee gefallen, darunter liegt eine dünne Eisschicht. Um halb sieben verlassen die ersten Bewohner das Haus, Lieferdienste stehen vor der Tür, Kinder gehen zur Schule. Wenn der Gehweg vor dem Grundstück jetzt nicht geräumt und gestreut ist, drohen Stürze – und für Eigentümer im schlimmsten Fall Schadensersatzforderungen.
Unser Winterdienst nimmt Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Gewerbetreibenden diese Sorge ab. Wir beobachten die Wetterlage, rücken bei Schneefall und Glätte aus, räumen Gehwege, Hauszugänge, Stellplätze und Zufahrten und streuen mit geeigneten Mitteln. Jeder Einsatz wird mit Uhrzeit und Umfang protokolliert, damit Sie im Streitfall belegen können, dass Ihr Grundstück betreut wurde.
Die Leistung richtet sich vor allem an Objekte, deren Eigentümer oder Verwalter nicht selbst vor Ort sind: Mietshäuser, Wohnanlagen, Bürogebäude, Ladenzeilen, Praxen, Gewerbehöfe und Grundstücke im Berliner Umland.
Wer in Berlin räumen muss – ein kurzer Überblick
In Berlin regelt das Straßenreinigungsgesetz, wer für Schnee und Eis zuständig ist. Die Fahrbahnen öffentlicher Straßen übernimmt grundsätzlich die Berliner Stadtreinigung. Für die Gehwege vor den Grundstücken sind dagegen in aller Regel die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke verantwortlich, die sogenannten Anlieger. Hinzu kommen die eigenen Flächen auf dem Grundstück: Hauszugänge, Wege zu den Mülltonnen, Hofeinfahrten, Stellplätze.
Einige Punkte, die in der Praxis immer wieder Fragen aufwerfen:
- Zeitfenster: Das Gesetz legt fest, in welchen Tageszeiten geräumt und gestreut sein muss und wie schnell nach Ende des Schneefalls nachgearbeitet werden muss. Wir richten unsere Touren an diesen Vorgaben aus.
- Breite: Der geräumte Streifen muss so breit sein, dass Fußgänger sicher gehen und aneinander vorbeikommen können. Wie breit genau, ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben.
- Streumittel: Tausalz ist auf Berliner Gehwegen grundsätzlich nicht erlaubt, weil es Straßenbäume, Böden und Pfotenballen schädigt. Ausnahmen gelten nur eng begrenzt, etwa bei Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen. Wir setzen deshalb abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat ein.
- Übertragung der Pflicht: Eigentümer können die Durchführung vertraglich an Dritte übergeben, etwa an eine Fachfirma. Eine gewisse Überwachungspflicht bleibt bei ihnen aber in der Regel bestehen.
Diese Zusammenfassung ist bewusst allgemein gehalten und ersetzt keine Rechtsberatung. Die genauen Zeiten, Pflichten und Ausnahmen entnehmen Sie dem aktuellen Gesetzestext oder lassen sie sich von einem Anwalt erläutern. Eine ausführlichere Einordnung finden Sie im Ratgeber Winterdienst in Berlin: wer räumen muss.
Leistungsumfang im Saisonvertrag
Welche Flächen wir betreuen, wie oft wir kommen und womit wir streuen, legen wir vor der Saison gemeinsam fest. Das Leistungsverzeichnis wird für jedes Grundstück individuell erstellt und mit einem Lageplan hinterlegt.
| Bereich | Leistung | Hinweise |
|---|---|---|
| Öffentlicher Gehweg vor dem Grundstück | Schnee räumen, abstumpfend streuen, nachstreuen bei Bedarf | Streifenbreite nach Vorgabe, Schnee nicht auf Fahrbahn oder Radweg schieben |
| Hauszugänge und Eingangsstufen | Räumen, Streuen, Eis an Stufen entfernen | an Treppen ggf. zulässige Ausnahmen beim Streumittel |
| Wege zu Müllplätzen und Fahrradräumen | Räumen und Streuen | wichtig am Tag der Müllabfuhr |
| Hofflächen und Durchfahrten | Maschinell oder von Hand räumen | Rettungswege und Feuerwehrzufahrten freihalten |
| Stellplätze und Tiefgaragenrampen | Räumen, Rampen abstumpfen | Schnee dort lagern, wo er nicht stört |
| Nachkontrolle | Kontrollfahrt bei anhaltender Glätte | Überfrierende Nässe nach Tauwetter beachten |
| Frühjahr | Streugut von Gehwegen und Höfen aufnehmen | Splitt nicht in Gullys kehren |
Streugutbehälter, die Mieter selbst nutzen dürfen, sind eine sinnvolle Ergänzung für kleine Nebenflächen wie Balkonzugänge oder Kellertreppen, die nicht im Vertrag stehen. Wir beschriften sie auf Wunsch und legen fest, wer sie nachfüllt.
Zur Saisonvorbereitung gehört außerdem, dass wir Streugutbehälter auf dem Grundstück prüfen und bei Bedarf auffüllen, Hindernisse markieren und kritische Stellen wie Gefälle oder schattige Durchgänge in den Tourenplan aufnehmen.
Von der Begehung bis zum ersten Schneefall
- Anfrage vor der Saison: Idealerweise melden Sie sich im Spätsommer oder Herbst. Dann ist genug Zeit für Begehung und Tourenplanung.
- Begehung: Wir messen die Flächen, notieren Besonderheiten wie Baumscheiben, Stufen, Rampen oder schmale Gehwege und besprechen, welche Bereiche Vorrang haben.
- Angebot: Einen Werktag nach dem Termin auf Ihrem Grundstück liegen Lageplan und Saisonpauschale bei Ihnen.
- Bereitschaft und Einsatz: Wir verfolgen die Wetterberichte, rücken bei Schneefall oder Glättegefahr aus und arbeiten die Touren in der festgelegten Reihenfolge ab.
- Protokoll und Kontrolle: Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit, Wetterlage, Tätigkeit und Streumittel dokumentiert. Die Protokolle stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Kosten für die Wintersaison
Die meisten Kunden entscheiden sich für eine Pauschale pro Saison. Sie wissen damit vorab, was der Winter kostet, egal ob er mild oder streng ausfällt.
| Leistungsvariante | Richtpreis (netto zzgl. MwSt.) |
|---|---|
| Saisonpauschale Gehweg und Zugänge | Saisonpauschale nach Fläche |
| Saisonpauschale mit Hofflächen und Stellplätzen | Saisonpauschale nach Fläche, Festpreis nach Begehung |
| Einsatzbezogene Abrechnung (bei sehr kleinen Flächen) | Grundpauschale plus Betrag pro Einsatz, nach Angebot |
| Zusatzleistungen wie Schneeabtransport oder Dachlawinen-Absperrung | nach Aufwand |
Entscheidend für den Preis sind die Länge und Breite der Gehwegfront, die Größe der Hof- und Stellflächen, der Anteil an Handarbeit, das gewünschte Streumittel und die Frage, ob Streugut im Frühjahr aufgenommen werden soll. Allgemeine Informationen zur Preisgestaltung stehen auf der Seite Preise.
Wie bei der Hauswart- und Reinigungsleistung gilt: Die Kosten für Schnee- und Eisbeseitigung auf den Gehwegen können Vermieter in der Regel als Betriebskosten umlegen. Wir stellen die Rechnung so, dass die Positionen klar erkennbar sind.
Besonderheiten auf Berliner Grundstücken
Berlin stellt den Räumdienst vor eigene Aufgaben. Gründerzeitstraßen haben oft breite Gehwege mit Baumscheiben, Fahrradbügeln und Außengastronomie-Flächen, die umräumt werden müssen. In vielen Kiezen gibt es kaum Platz, um Schnee abzulagern, ohne Radwege, Einfahrten oder Parkplätze zu blockieren. Große Wohnanlagen in Plattenbauweise haben lange Wege zwischen den Häusern, auf denen maschinell geräumt werden kann. In den Villengegenden im Südwesten und im Umland sind die Grundstücke groß, die Wege lang und oft von Bäumen gesäumt, die Schatten werfen und für überfrierende Stellen sorgen.
Für Gewerbemieter ist ein zuverlässiger Winterdienst zudem eine Frage des Geschäftsbetriebs: Ein Laden, dessen Eingang vereist ist, verliert Kundschaft, und eine Praxis mit glatter Rampe gefährdet Patientinnen und Patienten mit Rollator oder Rollstuhl. Barrierefreie Zugänge räumen wir deshalb mit besonderer Sorgfalt und prüfen sie bei anhaltender Glätte ein zweites Mal.
Hinzu kommt der Faktor Zeit: Bei plötzlichem Schneefall wollen alle Grundstücke gleichzeitig geräumt sein. Wir planen unsere Touren deshalb nach Lage und Priorität und nehmen nur so viele Objekte an, wie wir in den vorgesehenen Zeitfenstern verlässlich schaffen. Das ist uns wichtiger als jeder zusätzliche Vertrag.
Ein typischer Fall: Ein Gewerbehof mit mehreren Mietern hat morgens früh Lieferverkehr. Hier räumen wir zuerst die Einfahrt und die Zugänge zu den Laderampen, danach den öffentlichen Gehweg und zuletzt die Stellplätze der Beschäftigten.
Was uns beim Räumen und Streuen wichtig ist
Umweltverträgliches Streugut. Wir verwenden auf Gehwegen abstumpfende Mittel. Welche Vor- und Nachteile Splitt, Granulat und Sand im Alltag haben, erklärt der Beitrag Streugut im Vergleich.
Schonender Umgang mit dem Grundstück. Räumschilde und Schaufeln können Pflaster, Bordsteine und Beeteinfassungen beschädigen. Unsere Teams kennen die Flächen aus der Begehung und passen Werkzeug und Technik an.
Sicherheit der eigenen Leute. Wer frühmorgens bei Dunkelheit auf glatten Wegen arbeitet, braucht Warnkleidung, rutschfeste Schuhe und funktionierende Beleuchtung. Das ist bei uns Standard.
Klare Zuständigkeit. Wir legen fest, welche Flächen wir betreuen und welche nicht, zum Beispiel Balkone, Dachflächen oder private Terrassen einzelner Mieter. So entstehen keine Lücken in der Verantwortung.
- Der Vertrag wird erst nach dem ersten Schnee abgeschlossen, wenn alle Touren bereits voll sind.
- Schnee wird auf den Radweg, die Fahrbahn oder in Baumscheiben geschoben.
- Streusalz auf dem Gehweg, obwohl es in Berlin grundsätzlich nicht erlaubt ist.
- Es gibt kein Einsatzprotokoll, sodass sich die Betreuung im Schadensfall nicht belegen lässt.
- Der Splitt bleibt bis in den Sommer liegen und landet im Gully.
Für Hausverwaltungen bietet es sich an, die Winterbetreuung mit unserem Hausmeisterservice zu kombinieren. Der Objektbetreuer kennt das Grundstück ohnehin, meldet vereiste Regenrinnen oder Eiszapfen und sorgt dafür, dass Streugutbehälter gefüllt sind. Im Frühjahr geht die Betreuung nahtlos in die Pflege von Grün- und Außenanlagen über.
Fordern Sie jetzt ein Saisonangebot an, solange noch Kapazitäten in Ihrer Gegend frei sind.
Wenn Sie Ihre Räum- und Streupflicht für die kommende Saison abgeben möchten, schreiben Sie uns für ein Winterangebot. Wo auch immer in Berlin Ihr Grundstück liegt – die Besichtigung kostet nichts.
Häufige Fragen
Bin ich als Eigentümer von der Haftung befreit, wenn ich eine Firma beauftrage?
Mit der Beauftragung übertragen Sie die praktische Durchführung. Eine gewisse Kontroll- und Auswahlpflicht bleibt nach allgemeiner Rechtsauffassung beim Eigentümer. Deshalb sind ein klarer Vertrag und lückenlose Protokolle wichtig. Das ist keine Rechtsberatung – im Einzelfall hilft ein Anwalt weiter.
Streuen Sie mit Salz?
Auf Gehwegen nicht, denn Tausalz ist dort in Berlin grundsätzlich verboten. Wir verwenden abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat. Nur in den eng begrenzten Ausnahmefällen, die das Gesetz zulässt, kommt auftauendes Streugut in Frage.
Was passiert, wenn es in einem Winter kaum schneit?
Bei der Saisonpauschale zahlen Sie denselben Betrag, egal wie oft wir ausrücken. Dafür halten wir Personal, Fahrzeuge und Streugut die ganze Saison bereit. Wer das Risiko lieber selbst trägt, kann bei kleinen Flächen eine einsatzbezogene Abrechnung wählen.
Räumen Sie auch am Wochenende und an Feiertagen?
Ja, der Räum- und Streudienst richtet sich nach dem Wetter, nicht nach dem Kalender. Die gesetzlichen Zeitfenster gelten auch an Sonn- und Feiertagen, und unsere Touren sind entsprechend geplant.
Wann sollte ich den Vertrag abschließen?
Am besten im Spätsommer oder frühen Herbst. Dann haben wir Zeit für die Begehung und können Ihr Grundstück sinnvoll in eine Tour einplanen. Kurzfristige Anfragen im Winter nehmen wir an, soweit noch Kapazitäten frei sind.
Entfernen Sie auch Eiszapfen und Schnee vom Dach?
Das Absperren gefährdeter Bereiche übernehmen wir. Arbeiten auf dem Dach oder mit Hubsteiger sind eine eigene Leistung, die wir nur nach gesonderter Prüfung und mit entsprechender Sicherung anbieten. Sprechen Sie uns vorab darauf an.
Wird das Streugut im Frühjahr wieder entfernt?
Auf Wunsch ja. Wir kehren Splitt und Granulat von Gehwegen und Höfen auf und entsorgen es fachgerecht. Das verhindert, dass Gullys verstopfen und Streugut in Hausflure getragen wird.



