
Der Herbst ist Hochsaison für Stürze
Berlin ist eine grüne Stadt mit vielen Straßenbäumen. Im Oktober und November fällt davon eine große Menge Laub auf Gehwege, Höfe und Zufahrten. Trocken ist es nur lästig, nass wird es zur Gefahr: Eine Schicht nasser Blätter auf Gehwegplatten ist oft rutschiger als Schnee. Hinzu kommt, dass Laub Gullys, Rinnen und Lichtschächte verstopft und bei Regen für Pfützen und Wassereintritt in Keller sorgt.
Für Eigentümer stellt sich die Frage, wer für die Laubbeseitigung verantwortlich ist und wie oft gekehrt werden muss. Die Antwort unterscheidet sich zwischen öffentlichem Gehweg und eigenem Grundstück.
Öffentlicher Gehweg: BSR oder Anlieger?
In Berlin regelt das Straßenreinigungsgesetz, wer öffentliche Straßen und Gehwege reinigt. Für viele Straßen ist die Berliner Stadtreinigung zuständig, die Anlieger zahlen dafür Entgelte. Für andere Straßen liegt die Reinigung der Gehwege bei den Anliegern selbst. Welche Regel für Ihr Grundstück gilt, ergibt sich aus der Einstufung der Straße im Straßenreinigungsverzeichnis. Die BSR gibt dazu Auskunft.
Wichtig: Auch wenn die BSR den Gehweg reinigt, kommt sie in einem festen Rhythmus, nicht nach jedem Blätterfall. Die Verkehrssicherungspflicht für Zugänge zum eigenen Grundstück bleibt davon unberührt. Diese Darstellung ist allgemein und keine Rechtsberatung; für Ihren Einzelfall prüfen Sie bitte die aktuelle Rechtslage oder lassen sich beraten.
Eigenes Grundstück: Verkehrssicherung
Auf dem eigenen Grundstück gilt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Wer Wege für Bewohner, Besucher, Lieferdienste und Handwerker öffnet, muss sie in einem Zustand halten, der vor vermeidbaren Gefahren schützt. Das bedeutet nicht, dass jedes einzelne Blatt sofort entfernt werden muss. Es bedeutet aber, dass Wege in angemessenen Abständen freigehalten werden, besonders bei Nässe und an kritischen Stellen.
Kritische Stellen sind vor allem:
- Hauseingänge und Eingangsstufen
- Rampen und Wege mit Gefälle
- Treppen zu Kellern und Souterrainwohnungen
- Wege zum Müllplatz und zu Fahrradabstellanlagen
- Zufahrten zu Garagen und Stellplätzen
Ausführlich gehen wir auf diese Haftungsfragen im Beitrag zur Verkehrssicherungspflicht ein.
Laub vom Nachbarn oder von Straßenbäumen
Häufig fällt Laub auf ein Grundstück, das von fremden Bäumen stammt, etwa von Straßenbäumen oder aus dem Nachbargarten. Das gehört in Städten grundsätzlich zu den Einwirkungen, die hingenommen werden müssen. Ausgleichsansprüche kommen nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht und sind rechtlich umstritten. Praktisch bedeutet das: Wer die Fläche nutzt, muss sie auch freihalten, unabhängig davon, woher die Blätter kommen.
Geräte und Verfahren
| Gerät | Geeignet für | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|---|
| Rechen und Besen | kleine Flächen, Beete, Ecken | leise, präzise, kein Strom nötig | zeitaufwendig bei großen Flächen |
| Akku-Laubbläser | Wege, Höfe, Pflaster | schnell, vergleichsweise leise gegenüber Benzingeräten | wirbelt Staub auf, Betriebszeiten eingeschränkt |
| Laubsauger mit Häcksler | Rasen, Beete | verkleinert das Volumen | Kleintiere werden mit eingesaugt |
| Kehrmaschine | große Pflaster- und Asphaltflächen | effizient, nimmt Laub und Schmutz auf | Anschaffung lohnt nur bei großen Flächen |
| Laubfangnetze | Dachrinnen, Lichtschächte | vorbeugend | müssen selbst gereinigt werden |
Lärmschutz: Für Laubbläser und Laubsauger gelten nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung in Wohngebieten eingeschränkte Betriebszeiten. Wir planen unsere Einsätze entsprechend und setzen in Innenhöfen bevorzugt leise Akkugeräte oder Handarbeit ein. Die genauen Zeiten entnehmen Sie der Verordnung in ihrer aktuellen Fassung.
Tiere: Laubhaufen in ruhigen Ecken sind wichtige Winterquartiere für Igel und Insekten. Wo es der Platz zulässt, lassen wir einen Haufen unter Sträuchern liegen, statt alles abzufahren.
Wohin mit dem Laub?
Kleine Mengen gehören in die Biotonne. Bei großen Mengen reicht deren Volumen im Herbst nicht aus. Dann bieten sich zusätzliche Sammelbehälter, eine Abfuhr durch den Dienstleister oder die Anlieferung an Recyclinghöfen an. Laub von Rosskastanien sollte wegen der Kastanienminiermotte nicht auf dem eigenen Kompost landen, weil die Puppen darin überwintern.
Auf Beeten und unter Gehölzen kann Laub als natürliche Mulchschicht liegen bleiben. Auf dem Rasen dagegen erstickt eine dichte Laubschicht die Gräser und fördert Fäulnis. Hinweise zum Zusammenspiel mit anderen Pflegearbeiten gibt der Beitrag Gartenpflege im Jahreslauf.
Rinnen, Gullys und Dächer nicht vergessen
Laub landet nicht nur auf Wegen. Es verstopft Hofabläufe, Kellerschächte und Dachrinnen. Die Folgen zeigen sich beim nächsten Starkregen: Wasser staut sich, läuft über die Fassade oder dringt in Keller ein. Deshalb gehört eine Kontrolle der Entwässerung zum Herbstplan. Für die Dachentwässerung bieten wir die Dachrinnenreinigung an, idealerweise nachdem der größte Teil der Blätter gefallen ist. Wann der beste Zeitpunkt ist, erklärt der Beitrag Dachrinne reinigen: wann und wie oft.
- Einsatzrhythmus festlegen: in der Hauptfallzeit wöchentlich, bei Nässe öfter
- Kritische Stellen priorisieren: Eingänge, Stufen, Rampen
- Hofabläufe und Lichtschächte vor der Regenzeit kontrollieren
- Entsorgungsweg für große Mengen klären
- Dachrinnen nach dem Hauptlaubfall reinigen
- Übergang in den Winterdienst rechtzeitig vorbereiten
Organisation in großen Wohnanlagen
In Großsiedlungen mit weitläufigen Grünflächen, vielen Wegen und altem Baumbestand fällt im Herbst eine erhebliche Menge Laub an. Hier lohnt eine Einteilung in Zonen mit unterschiedlicher Priorität. Zone eins sind Hauseingänge, Rampen, Stufen und die Hauptwege, die bei jedem Einsatz freigemacht werden. Zone zwei sind Nebenwege, Stellplätze und der Bereich um Spiel- und Müllplätze, die im normalen Rhythmus folgen. Zone drei sind Rasen- und Gehölzflächen, auf denen das Laub zu einem späteren Zeitpunkt in einem Zug aufgenommen wird.
Diese Staffelung sorgt dafür, dass die sicherheitsrelevanten Flächen immer zuerst bearbeitet werden, auch wenn Personal und Zeit an einem nassen Novembertag knapp sind. Für die Verwaltung ist sie zugleich eine nachvollziehbare Grundlage, falls es nach einem Sturz zu Fragen kommt: Im Einsatzprotokoll lässt sich zeigen, wann welche Zone zuletzt bearbeitet wurde.
Vom Laub zum Schnee
Die Laubsaison geht oft nahtlos in den Winter über. Nasses Laub, das bei Frost gefriert, ist besonders tückisch. Viele Verwaltungen vergeben deshalb Herbst- und Winterarbeiten an denselben Dienstleister, damit es keine Lücke in der Zuständigkeit gibt. Welche Pflichten in der kalten Jahreszeit gelten, erfahren Sie in unserem Text über Schneeräumen und Streuen in Berlin. Unsere Teams übernehmen Laubarbeiten im Rahmen der Gartenpflege oder eines Hausmeisterservice.
- Laub wird in den Gully oder auf die Fahrbahn geblasen
- Nur die Grünflächen werden gepflegt, die Zugänge vergessen
- Kein Plan für Regentage, an denen die Rutschgefahr am größten ist
- Dachrinnen bleiben voll, bis der erste Wasserschaden auftritt
Kosten
Die Laubbeseitigung wird meist nach Aufwand oder als Teil eines Pflegevertrags abgerechnet. Die Kosten für die Reinigung von Zugängen und Zufahrten sowie für die Pflege der Grünflächen dürfen in der Praxis meist umgelegt werden, soweit der Mietvertrag dies zulässt. Orientierungswerte für Laubeinsätze enthält unsere Preisübersicht.
Häufige Fragen
Wie oft muss ich im Herbst Laub entfernen?
Eine feste Vorgabe für das eigene Grundstück gibt es nicht. Maßstab ist, dass Wege keine vermeidbare Rutschgefahr darstellen. In der Hauptfallzeit ist ein wöchentlicher Einsatz üblich, bei Regen können zusätzliche Kontrollen nötig sein.
Darf ich Laub auf die Straße kehren?
Nein. Laub darf nicht auf die Fahrbahn, in Gullys oder auf das Nachbargrundstück gekehrt oder geblasen werden. Es muss aufgenommen und entsorgt werden.
Muss ich Laub vom Straßenbaum vor meinem Haus entfernen?
Das hängt davon ab, ob die Anlieger in Ihrer Straße für die Gehwegreinigung zuständig sind oder ob die BSR diese übernimmt. Auskunft gibt das Straßenreinigungsverzeichnis. Unabhängig davon müssen die Zugänge zum Grundstück sicher sein.
Sind Laubbläser verboten?
Nein, aber ihr Betrieb ist in Wohngebieten zeitlich eingeschränkt. Akkugeräte sind leiser als Benzingeräte. Für kleine Flächen reichen Besen und Rechen oft völlig.
Können Mieter zum Laubfegen verpflichtet werden?
Ja, wenn das wirksam im Mietvertrag vereinbart ist. In größeren Häusern ist ein Dienstleister meist verlässlicher, weil die Arbeit unabhängig von Urlaub und Gesundheit einzelner Bewohner erledigt wird.
Was tun mit nassem, festgetretenem Laub auf Pflaster?
Festgetretene Blätter hinterlassen auf hellem Pflaster oft braune Gerbstoff-Flecken und einen glitschigen Film. Zuerst wird die Schicht mit einem harten Besen oder einer Kehrmaschine gelöst und aufgenommen. Bleiben Verfärbungen zurück, verblassen sie häufig mit der Zeit; bei hartnäckigen Flecken hilft eine fachgerechte Flächenreinigung im Frühjahr.



