
Grün ist kein Selbstläufer
Ein Innenhof mit Rasen und Sträuchern, eine Hecke zur Straße, ein paar Bäume am Rand des Parkplatzes: Fast jede Wohnanlage hat Grünflächen, und fast überall stellt sich dieselbe Frage. Wer kümmert sich darum, wann, und in welchem Umfang? Ohne Plan werden Hecken zu spät geschnitten, Rasen verfilzt, und im Herbst liegt das Laub wochenlang auf den Wegen.
Ein Jahresplan schafft Ordnung. Er verteilt die Arbeiten auf die Monate, in denen sie sinnvoll sind, und macht den Aufwand für Eigentümer und Verwaltung kalkulierbar. Die folgenden Hinweise richten sich an Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen und Gewerbegrundstücke in Berlin und im Umland.
Besonderheiten Berliner Grünflächen
Berlin und das Brandenburger Umland haben vielerorts sandige Böden, die Wasser schlecht halten. In trockenen Sommern leiden Rasen und junge Gehölze schnell. Innenhöfe in Altbauquartieren sind oft schattig und feucht, was Moos im Rasen begünstigt. Großsiedlungen am Stadtrand haben dagegen weitläufige Rasenflächen mit altem Baumbestand. Jede dieser Situationen braucht eine andere Gewichtung im Pflegeplan.
Der Plan nach Jahreszeiten
| Zeitraum | Rasen | Hecken und Sträucher | Bäume und Gehölze | Wege und Flächen |
|---|---|---|---|---|
| Januar–Februar | Ruhe, nicht betreten bei Frost | Gehölzschnitt an frostfreien Tagen | Sichtkontrolle nach Stürmen | Winterdienst, Streugut |
| März–April | erster Schnitt, vertikutieren, Nachsaat | Rückschnitt vor Beginn der Brutzeit abschließen | Totholz entfernen | Streugut aufnehmen, Wege kehren |
| Mai–Juni | regelmäßig mähen, düngen | leichter Formschnitt nach Brutkontrolle | Wurzelbereich freihalten | Unkraut in Fugen |
| Juli–August | mähen, bei Trockenheit wässern | Formschnitt | Wässern junger Bäume | Bewässerung prüfen |
| September–Oktober | letzter Dünger, Nachsaat | Formschnitt, Rückschnitt ab Oktober möglich | Pflanzzeit für Gehölze | Laub aufnehmen |
| November–Dezember | letzter Schnitt, Laub vom Rasen | Rückschnitt | Baumkontrolle im unbelaubten Zustand | Laub, Dachrinnen, Winterdienst vorbereiten |
Der Plan ist ein Gerüst. Wetter, Lage und Pflanzenbestand verschieben die Zeitpunkte um einige Wochen.
Hecken schneiden: was das Naturschutzrecht sagt
Beim Heckenschnitt ist die Rechtslage besonders relevant. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in § 39 grundsätzlich, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses bleiben erlaubt. Unabhängig davon dürfen besetzte Nester nicht gestört werden – auch außerhalb dieser Frist.
Für die Praxis heißt das: Radikale Rückschnitte gehören in die Monate Oktober bis Februar. Im Sommer wird nur in Form gebracht, und vorher wird kontrolliert, ob Vögel brüten. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung; bei größeren Eingriffen oder Unsicherheit hilft die zuständige Naturschutzbehörde des Bezirks.
Viele Bäume in Berlin sind durch die Baumschutzverordnung geschützt. Fällungen und starke Eingriffe können genehmigungspflichtig sein, auch auf privaten Grundstücken. Vor jeder Fällung sollte geklärt werden, ob eine Genehmigung erforderlich ist.
Rasenpflege im Detail
Rasen in Wohnanlagen wird intensiv genutzt: Kinder spielen, Bewohner sitzen in der Sonne, Hunde laufen darüber. Das verlangt eine robuste Pflege.
- Mähen: In der Wachstumsphase etwa wöchentlich bis vierzehntägig. Nicht zu kurz schneiden, sonst verbrennt der Rasen im Sommer.
- Vertikutieren: Im Frühjahr, wenn der Boden abgetrocknet ist. Es entfernt Moos und Rasenfilz.
- Düngen: Zwei bis drei Gaben im Jahr, im Herbst mit kaliumbetontem Dünger zur Stärkung vor dem Winter.
- Wässern: Lieber selten und durchdringend als täglich wenig. Morgens ist die beste Zeit.
- Nachsaat: Kahle Stellen im Frühjahr oder Frühherbst nachsäen und feucht halten.
Wo Rasen im Schatten nie richtig wächst, kann ein schattenverträglicher Bodendecker die bessere Lösung sein. Das reduziert den Pflegeaufwand dauerhaft.
Beete, Bodendecker und pflegeleichte Umgestaltung
Staudenbeete und Rabatten sehen gepflegt schön aus, verlangen aber Handarbeit: Unkraut jäten, verblühte Stängel zurückschneiden, im Frühjahr teilen und nachpflanzen. In vielen Wohnanlagen wurden sie irgendwann angelegt, ohne dass jemand den laufenden Aufwand eingeplant hat. Das Ergebnis sind verwilderte Flächen, die niemand mehr gern betrachtet.
Eine ehrliche Bestandsaufnahme hilft. Welche Flächen werden genutzt und geschätzt, welche sind nur Restgrün zwischen Parkplatz und Müllplatz? Für Letztere eignen sich robuste Bodendecker, Mulchflächen oder eine Wiesenansaat, die nur zwei- bis dreimal im Jahr gemäht wird. Das spart Kosten, fördert Insekten und reduziert den Wasserbedarf. Wichtig: Eine solche Umgestaltung ist eine Neuanlage und fällt in der Regel nicht unter die laufenden Pflegekosten. Sie sollte deshalb getrennt beauftragt und abgerechnet werden.
Mietergärten und Gemeinschaftsflächen
In manchen Häusern nutzen Erdgeschossmieter einen eigenen Gartenanteil, in anderen gibt es ein Hochbeet, das eine Hausgemeinschaft betreut. Solche Flächen gehören in den Pflegeplan als ausdrücklich ausgenommene Bereiche. Sonst mäht das Pflegeteam versehentlich den frisch gesäten Kräuterstreifen oder schneidet die Hecke eines Mietergartens anders, als es sich der Nutzer wünscht. Eine Markierung im Lageplan und eine kurze Abstimmung mit den Bewohnern vermeiden Ärger.
Herbst: Laub und Vorbereitung auf den Winter
Der Herbst ist die arbeitsreichste Zeit. Laub muss von Rasen, Wegen und Beeten entfernt werden, weil es den Rasen erstickt und auf Wegen zur Rutschgefahr wird. Gleichzeitig beginnt die Pflanzzeit für neue Gehölze. Und bevor der erste Frost kommt, sollten Dachrinnen und Abläufe frei sein.
Welche Pflichten rund um Laub auf Gehwegen gelten, erklärt der Beitrag Laub auf Gehwegen und Grundstücken. Verstopfte Rinnen führen schnell zu Wasserschäden an der Fassade, deshalb bieten wir auch die Dachrinnenreinigung als Ergänzung an.
Spielflächen, Wege und Sicherheit
Grünflächen sind auch Verkehrsflächen. Überhängende Äste über Gehwegen, Wurzeln, die Platten anheben, oder Dornensträucher direkt an Sandkästen sind Themen der Verkehrssicherung. Ein Pflegeplan sollte deshalb regelmäßige Sichtkontrollen enthalten. Hinweise zur Pflege von Spielbereichen gibt der Beitrag Spielplätze in Wohnanlagen pflegen.
- Lageplan mit allen Flächen und Gehölzen
- Monatsplan mit Aufgaben und Rhythmus
- Regelung für Bewässerung in Trockenperioden
- Entsorgung von Schnittgut und Laub
- Zuständigkeit für Sichtkontrollen und Meldung von Schäden
- Abgrenzung zu Winterdienst und Hauswarttätigkeit
Kosten und Umlage
Die Kosten der Gartenpflege zählen nach § 2 Nr. 10 BetrKV grundsätzlich zu den umlegbaren Posten – vorausgesetzt, der Mietvertrag sieht das vor. Dazu gehören die Pflege gärtnerisch angelegter Flächen, die Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen sowie die Pflege von Spielplätzen, Plätzen und nicht öffentlichen Zugängen. Die erstmalige Anlage eines Gartens oder eine grundlegende Umgestaltung gehört dagegen nicht dazu. Bei Baumfällungen gehen die Meinungen in Rechtsprechung und Literatur auseinander. Verstehen Sie diese Übersicht bitte nicht als Rechtsberatung.
Für die Pflege durch unsere Teams gelten die Richtwerte auf der Seite Preise. Für Wohnanlagen erstellen wir nach einer Begehung ein Jahresangebot, das die Arbeiten nach Saison aufschlüsselt. Viele Verwaltungen verbinden die Gartenpflege mit einem Hausmeisterservice, sodass Kontrollgänge und kleine Arbeiten im selben Einsatz erledigt werden.
Häufige Fragen
In welchem Rhythmus sollte der Rasen einer Wohnanlage gemäht werden?
In der Hauptwachstumszeit von Frühjahr bis Frühsommer meist wöchentlich, im Hochsommer bei Trockenheit seltener. Im Herbst reichen längere Abstände. Ein fester Plan mit Anpassung an das Wetter hat sich bewährt.
Darf ich im Sommer die Hecke schneiden?
Schonende Formschnitte sind erlaubt, radikale Rückschnitte nicht. Vor jedem Schnitt sollte geprüft werden, ob Vögel in der Hecke brüten. Größere Eingriffe gehören in die Zeit von Oktober bis Februar.
Wer entsorgt das Schnittgut?
Das sollte im Vertrag geregelt sein. Viele Dienstleister nehmen Schnittgut und Laub mit, andere nutzen vorhandene Biotonnen. Bei großen Mengen ist eine Abfuhr sinnvoll, damit die Tonnen für die Bewohner frei bleiben.
Können Mieter zur Gartenpflege verpflichtet werden?
Das ist möglich, wenn es wirksam im Mietvertrag vereinbart ist. In Mehrfamilienhäusern ist das aber selten praktikabel. Für einen gleichmäßigen Zustand beauftragen die meisten Eigentümer einen Dienstleister.
Was tun bei Trockenheit?
Junge Bäume und frisch gepflanzte Gehölze brauchen in den ersten Jahren zusätzliches Wasser. Rasen kann eine Trockenphase überstehen und erholt sich meist nach Regen. Eine abgestimmte Bewässerungsregel im Pflegeplan verhindert, dass Pflanzen verloren gehen.
Wann ist der beste Zeitpunkt, einen Pflegevertrag abzuschließen?
Ideal ist der Spätwinter. Dann lässt sich die Fläche ohne Laub gut begutachten, und der Vertrag steht, bevor im März die ersten Arbeiten anfallen. Wer erst im Mai anfragt, muss oft mit einem verwilderten Start rechnen, bei dem der erste Einsatz deutlich aufwendiger ausfällt.



