
Dieser Text ist ein Entwurf und ersetzt keine Rechtsberatung. Vor der Veröffentlichung muss er von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt geprüft und an das tatsächliche Leistungsangebot angepasst werden. Alle Angaben in eckigen Klammern sind Platzhalter.
Anbieter: [Firmenname], [Anschrift], [Registergericht und Registernummer, falls vorhanden], [USt-IdNr.] – nachfolgend „Auftragnehmer“.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Reinigungs-, Pflege- und objektbezogene Dienstleistungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Soweit einzelne Regelungen nur für eine dieser Gruppen gelten, ist dies ausdrücklich gekennzeichnet.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Darstellungen von Leistungen und Richtwerten auf der Website sind kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung, eine Anfrage zu stellen.
(2) Auf Grundlage einer Besichtigung oder der vom Auftraggeber gemachten Angaben erstellt der Auftragnehmer ein schriftliches Angebot. Es ist, sofern nicht anders angegeben, [Anzahl] Tage ab Zugang gültig.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt oder der Auftragnehmer eine Anfrage schriftlich bestätigt. Bei kurzfristigen Einsätzen kann der Vertrag auch mündlich geschlossen werden; der Auftragnehmer bestätigt ihn dann nachträglich in Textform.
(4) Beruht das Angebot auf Angaben des Auftraggebers ohne Besichtigung und weichen die tatsächlichen Verhältnisse wesentlich davon ab (etwa Fläche, Verschmutzungsgrad, Zugang), ist der Auftragnehmer berechtigt, das Angebot vor Beginn der Arbeiten anzupassen. Der Auftraggeber kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten, ohne dass Kosten entstehen.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art, Umfang, Turnus und Zeiten der Leistung ergeben sich aus dem Angebot und dem zugehörigen Leistungsverzeichnis. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, schuldet der Auftragnehmer nicht.
(2) Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen durch eigenes, angestelltes und eingewiesenes Personal. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, es sei denn, der Auftraggeber hat im Einzelfall schriftlich zugestimmt.
(3) Reinigungsmittel, Reinigungstextilien und die üblichen Geräte stellt der Auftragnehmer. Verbrauchsmaterialien für den Auftraggeber (z. B. Seife, Papierhandtücher, Toilettenpapier, Müllbeutel) sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
(4) Der Auftragnehmer wählt Verfahren und Mittel nach fachlichem Ermessen und unter Berücksichtigung der Herstellerangaben der zu reinigenden Materialien. Wünscht der Auftraggeber bestimmte Mittel oder Verfahren, wird dies im Leistungsverzeichnis festgehalten.
(5) Bestimmte Verschmutzungen oder Schäden lassen sich auch fachgerecht nicht vollständig beseitigen (z. B. alte Flecken, Verfärbungen, Materialabnutzung, Kalkschäden). Der Auftragnehmer weist bei der Besichtigung oder vor Beginn der Arbeiten darauf hin, soweit dies erkennbar ist. Ein bestimmter Reinigungserfolg ist in diesen Fällen nicht geschuldet.
(6) Zusatzleistungen, die der Auftraggeber vor Ort wünscht, werden nach gesonderter Vereinbarung und zu den dann vereinbarten Konditionen erbracht.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Gegenüber Verbrauchern sind dies Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Zuschläge für Einsätze an Wochenenden, Feiertagen, in der Nacht oder für besonders kurzfristige Termine werden nur berechnet, wenn sie vor dem Einsatz vereinbart wurden.
(3) Bei Dauerverträgen wird die vereinbarte Vergütung [monatlich im Voraus / monatlich nachträglich] in Rechnung gestellt. Einzelaufträge werden nach Abschluss der Leistung abgerechnet.
(4) Rechnungen sind innerhalb von [Anzahl] Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Rechnungen an Privatkunden enthalten einen gesonderten Ausweis des Lohnanteils.
(5) Bei Dauerverträgen mit Unternehmern kann der Auftragnehmer die Vergütung anpassen, wenn sich die tariflichen Löhne in der Gebäudereinigung oder andere Kostenbestandteile nachweislich ändern. Die Anpassung wird mindestens [Frist] vorher in Textform angekündigt und begründet. [Hinweis: Preisanpassungsklauseln gegenüber Verbrauchern bedürfen besonderer Prüfung.]
(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 5 Termine, Verschiebung und Stornierung
(1) Vereinbarte Termine sind für beide Seiten verbindlich. Kann der Auftragnehmer einen Termin aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit ohne verfügbare Vertretung, höhere Gewalt, Unwetter), nicht einhalten, informiert er den Auftraggeber unverzüglich und bietet einen Ersatztermin an.
(2) Der Auftraggeber kann einen Einzeltermin bis [Frist] vor Beginn kostenfrei verschieben oder absagen.
(3) Bei späterer Absage oder wenn das Team vor Ort keinen Zugang erhält, kann der Auftragnehmer eine Entschädigung von [Betrag oder Prozentsatz] der vereinbarten Vergütung verlangen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
(4) Bei Dauerverträgen gelten einzelne ausgefallene Termine als erbracht, wenn der Ausfall vom Auftraggeber zu vertreten ist; ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
§ 6 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verschafft dem Personal des Auftragnehmers zu den vereinbarten Zeiten Zugang zu den Räumen und stellt kostenlos Wasser, Strom und einen Ausguss zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber weist vor Beginn auf besonders empfindliche, wertvolle oder zerbrechliche Gegenstände, auf Materialien mit besonderen Pflegeanforderungen sowie auf Bereiche mit Zutrittsbeschränkungen hin.
(3) Wertgegenstände, Bargeld und vertrauliche Unterlagen sind vom Auftraggeber sicher zu verwahren.
(4) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über Gefahren im Objekt (z. B. defekte Stufen, Gefahrstoffe, Baustellen) und über geltende Hausordnungen, Hygiene- oder Sicherheitsvorschriften.
(5) Schlüssel, Codes und Zugangskarten werden gegen Übergabeprotokoll ausgehändigt. Der Auftragnehmer verwahrt sie sorgfältig und gibt sie bei Vertragsende vollständig zurück.
§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Schäden sind dem Auftragnehmer möglichst unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen, damit sie aufgeklärt und reguliert werden können.
(5) Für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nach § 6 verletzt hat (etwa fehlender Hinweis auf empfindliche Oberflächen), haftet der Auftragnehmer nur, soweit ihn ein eigenes Verschulden trifft.
§ 8 Reklamation und Nachbesserung
(1) Der Auftraggeber soll erkennbare Mängel der Reinigung möglichst zeitnah, spätestens [Frist] nach der Leistung, beim Auftragnehmer anzeigen, damit dieser die Mängel feststellen und beseitigen kann.
(2) Bei berechtigten Mängeln bessert der Auftragnehmer innerhalb angemessener Frist kostenlos nach. Schlägt die Nachbesserung fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
(3) Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte in vollem Umfang unberührt. Die Anzeige nach Absatz 1 dient dort der schnellen Abwicklung und ist keine Voraussetzung für Ansprüche.
(4) Bei Einzelaufträgen findet nach Abschluss auf Wunsch eine gemeinsame Abnahme statt, die schriftlich festgehalten wird.
§ 9 Laufzeit und Kündigung von Dauerverträgen
(1) Dauerverträge (z. B. Unterhaltsreinigung, Treppenhausreinigung, Haushaltshilfe) werden für die im Angebot genannte Laufzeit oder auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Verträge mit Unternehmern können, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit einer Frist von [Frist] zum [Monatsende / Quartalsende] gekündigt werden.
(3) Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Grenzen für Laufzeiten, stillschweigende Verlängerungen und Kündigungsfristen. [Hinweis: Laufzeit und Kündigungsfrist für Verbraucher gesondert prüfen lassen.]
(4) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird. [Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular einfügen bzw. verlinken.] Wünscht der Verbraucher, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, holt der Auftragnehmer dafür eine ausdrückliche Erklärung ein.
§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur, soweit dies zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist, und beachtet die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung. Einzelheiten ergeben sich aus der [Datenschutzerklärung].
(2) Das Personal des Auftragnehmers ist zur Verschwiegenheit über alle Informationen verpflichtet, von denen es bei der Arbeit Kenntnis erlangt. Unterlagen des Auftraggebers werden weder gelesen noch verändert.
(3) Soweit das Personal im Einzelfall Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten kann, treffen die Parteien auf Wunsch eine gesonderte Vereinbarung.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Schutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand [Ort].
(3) Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung: [Angabe, ob der Auftragnehmer bereit oder verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen – vor Veröffentlichung klären.]
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: [Datum]
Fragen zu diesen Bedingungen beantworten wir gern über unsere Kontaktseite. Informationen zu Kosten und Vorgehen finden Sie auf den Seiten Kosten und Richtwerte, von der Anfrage zum Start, unser Kodex für saubere Ergebnisse und im Ratgeber zu Vertragslaufzeit und Kündigung.