
Warum die Reinigung dort auftaucht
Ein Nachhaltigkeitsbericht beschreibt, wie ein Unternehmen mit Umwelt, Beschäftigten und Geschäftspartnern umgeht. Dazu gehört nicht nur, was im eigenen Haus passiert, sondern auch die Lieferkette. Die Reinigung ist dafür ein gutes Beispiel: Sie findet täglich im eigenen Gebäude statt, verbraucht Wasser, Energie und Chemie, und sie wird von Menschen erbracht, deren Arbeitsbedingungen in der Branche immer wieder Thema sind.
Hinzu kommt ein praktischer Grund. Viele Unternehmen erhalten Fragebögen von Banken, Versicherern oder großen Kunden, die Angaben zu Umwelt und Sozialem verlangen – auch dann, wenn sie selbst nicht gesetzlich berichtspflichtig sind. Wer dann bei der Reinigung auf belastbare Daten zurückgreifen kann, spart Zeit und vermeidet Lücken.
Der rechtliche Rahmen ist in Bewegung
Auf EU-Ebene regelt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) die Berichtspflichten größerer Unternehmen; die Inhalte werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisiert. Der Anwendungsbereich und die Fristen sind in den vergangenen Jahren mehrfach verändert worden, und die EU hat Vereinfachungen beschlossen, die vor allem kleinere Unternehmen entlasten sollen. Für nicht berichtspflichtige Betriebe gibt es mit dem freiwilligen Standard VSME eine schlankere Orientierung.
Welche Pflichten für Ihr Unternehmen konkret gelten, sollten Sie mit Ihrer Steuer- oder Unternehmensberatung klären. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Er beschreibt, welche Angaben aus der Reinigung typischerweise nützlich sind – unabhängig davon, ob Sie verpflichtend oder freiwillig berichten.
Umweltangaben aus der Reinigung
| Thema | Mögliche Angabe | Wer die Daten hat | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Reinigungsmittel | eingesetzte Produkte, Verbrauch pro Jahr | Dienstleister | Produktliste und Sicherheitsdatenblätter anfordern |
| Umweltzeichen | Anteil der Produkte mit Blauem Engel oder EU Ecolabel | Dienstleister | nur zertifizierte Produkte zählen, nicht „ähnliche“ |
| Wasser | Verbrauch für Reinigung | meist geschätzt, Gebäudezähler | selten getrennt messbar, Schätzung kennzeichnen |
| Energie | Laufzeiten von Maschinen, Reinigungszeiten | Dienstleister und Haustechnik | läuft über Ihre Zähler |
| Anfahrt | genutzte Verkehrsmittel, Kilometer | Dienstleister | Grundlage für eine Emissionsabschätzung |
| Abfall | Verbrauchsmaterial, Müllbeutel, Verpackungen | beide | Nachfüllsysteme und Konzentrate reduzieren Verpackung |
| Textilien | Mehrweg oder Einweg, Waschverfahren | Dienstleister | Aufbereitung beschreiben |
Wie aus diesen Rohdaten eine Emissionsabschätzung wird, erklärt unser Beitrag über die CO2-Bilanz einer Reinigungsleistung. Wichtig ist dabei die Zuordnung: Die Emissionen eingekaufter Reinigungsleistungen gehören beim Auftraggeber zu den indirekten Emissionen der Lieferkette.
Was Umweltzeichen tatsächlich prüfen und wo ihre Grenzen liegen, erklärt unser Artikel zu Öko-Siegeln auf Putzmitteln.
Soziale Angaben: oft wichtiger als gedacht
In der Gebäudereinigung ist der soziale Teil mindestens so bedeutsam wie der ökologische. Die Branche ist personalintensiv, viele Beschäftigte arbeiten in Teilzeit und zu Randzeiten. Berichtende Unternehmen fragen deshalb zunehmend nach Arbeitsbedingungen in der Lieferkette.
- Löhne: In der Gebäudereinigung gelten tarifliche Regelungen. Lassen Sie sich bestätigen, dass diese eingehalten werden. Hintergründe finden Sie im Beitrag zu Tariflöhnen in der Gebäudereinigung.
- Nachunternehmer: Werden Leistungen weitergegeben, wird die Kontrolle schwieriger. Worauf Sie achten sollten, beschreibt der Beitrag über Subunternehmer in der Reinigung. Bei Putzhelden arbeiten ausschließlich feste, eigene Teams.
- Arbeitsschutz: Arbeitgeber müssen Gefährdungen beurteilen und Beschäftigte unterweisen, etwa zum Umgang mit Reinigungschemie. Fragen Sie, wie das organisiert ist.
- Arbeitszeiten: Reinigung am Tag statt spätabends kann die Vereinbarkeit mit Familie verbessern. Das ist ein Punkt, den viele Berichte positiv aufgreifen.
Unternehmensführung und Verträge
Zum dritten Bereich, der Unternehmensführung, gehören Themen wie Datenschutz, Verhaltensregeln und die Frage, wie Lieferanten ausgewählt und überprüft werden. Aus Sicht der Reinigung sind das zum Beispiel ein geregeltes Schlüsselmanagement, schriftliche Vereinbarungen zum Umgang mit vertraulichen Unterlagen und nachvollziehbare Qualitätskontrollen. Viele dieser Punkte lassen sich direkt im Reinigungsvertrag festhalten; was dort hineingehört, erläutert unser Artikel Worauf es im Reinigungsvertrag ankommt.
So fragen Sie Daten sinnvoll an
Ein Fragebogen mit fünfzig Punkten überfordert kleine und mittlere Dienstleister schnell und liefert am Ende Schätzungen, deren Herkunft niemand mehr nachvollziehen kann. Besser ist ein kurzer, klarer Katalog:
- Umfang festlegen: Welche Objekte und welcher Zeitraum sind gemeint?
- Wenige Kennzahlen wählen: lieber fünf belastbare Angaben als zwanzig geschätzte.
- Messung und Schätzung trennen: Der Dienstleister soll kenntlich machen, was gemessen, was aus Rechnungen abgeleitet und was geschätzt ist.
- Nachweise anfordern: Produktlisten, Sicherheitsdatenblätter, Bestätigungen zur Tariftreue.
- Termin vereinbaren: Daten jährlich zum gleichen Stichtag abfragen, damit Vergleiche möglich sind.
Ein mittelständisches Unternehmen mit mehreren Büroetagen erhält von seiner Hausbank einen Fragebogen zu Umwelt- und Sozialthemen. Unter „wesentliche Dienstleister“ wird auch die Reinigung abgefragt. Das Unternehmen bittet den Reinigungsdienst um eine Liste der eingesetzten Mittel, eine Angabe zu den Verkehrsmitteln der Teams und eine Bestätigung, dass keine Nachunternehmer eingesetzt werden. Mit diesen drei Angaben lässt sich der Abschnitt sachlich und ohne Übertreibung füllen.
Wer im Unternehmen zuständig ist
In der Praxis scheitert die Datenerhebung selten am Dienstleister, sondern an unklaren Zuständigkeiten im eigenen Haus. Der Einkauf kennt den Vertrag, das Facility Management die Abläufe im Gebäude, die Personalabteilung die sozialen Themen – und das Team, das den Nachhaltigkeitsbericht erstellt, braucht von allen etwas. Es hilft, eine Person zu benennen, die die Reinigung als Thema verantwortet und die Angaben einmal im Jahr zusammenführt.
Sinnvoll ist außerdem, die Datenanforderungen gleich bei der Vergabe mitzudenken. Wer in einer Ausschreibung festhält, welche Angaben jährlich geliefert werden sollen, muss später nicht nachverhandeln. Eine Klausel im Vertrag, die Produktliste und Angaben zur Anfahrt einmal jährlich zu übermitteln, kostet wenig Aufwand und schafft Verlässlichkeit. So wird der Beitrag der Reinigung zum Nachhaltigkeitsbericht zur Routine statt zur jährlichen Suchaktion.
Formulierungen, die Sie vermeiden sollten
Nachhaltigkeitsaussagen stehen unter Beobachtung. Die EU hat die Anforderungen an Umweltaussagen gegenüber Verbrauchern verschärft, und auch im Geschäftsverkehr wirken unbelegte Behauptungen schnell unglaubwürdig. Für die Reinigung heißt das:
- „Unsere Reinigung ist klimaneutral“ – ohne vollständige Erfassung und nachvollziehbare Methode nicht haltbar.
- „100 % ökologische Reinigungsmittel“ – wenn nicht jedes Produkt ein anerkanntes Umweltzeichen trägt.
- „Unser Dienstleister ist zertifiziert“ – ohne zu sagen, wofür und von wem.
- Einsparungen in Prozent, für die es keine Ausgangsbasis gibt.
- Pauschale Aussagen zu fairen Löhnen ohne Bestätigung.
Besser sind konkrete, überprüfbare Sätze: „Für die tägliche Reinigung unserer Büroflächen werden überwiegend Produkte mit Umweltzeichen eingesetzt; der Dienstleister arbeitet ohne Nachunternehmer.“ Solche Aussagen sind unspektakulär, halten aber jeder Nachfrage stand.
Was wir Ihnen liefern können
Putzhelden ist weder zertifiziert noch klimaneutral, und wir werben auch nicht damit. Was wir leisten können, ist Transparenz über die Dinge, die wir selbst in der Hand haben: welche Mittel wir in Ihrem Objekt einsetzen, auf Wunsch mit Schwerpunkt auf umweltfreundlichen Produkten, wie unsere festen Teams organisiert sind und zu welchen Zeiten wir reinigen. Welche Angaben wir für Ihr Objekt im Einzelnen bereitstellen können, besprechen wir im Rahmen des Angebots für die Gebäudereinigung. Einen breiteren Blick auf ressourcenschonende Abläufe bietet unser Leitfaden Nachhaltige Büroreinigung umsetzen.
Häufige Fragen
Muss mein Unternehmen über die Reinigung berichten?
Das hängt davon ab, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen berichtspflichtig ist und welche Themen als wesentlich gelten. In vielen Fällen ist die Reinigung ein kleiner Posten. Fragen von Kunden oder Banken können sie dennoch relevant machen. Die genauen Pflichten klären Sie am besten mit Ihrer Beratung.
Welche Angabe ist am einfachsten zu erheben?
Die Liste der eingesetzten Reinigungsmittel mit Angabe der Umweltzeichen. Sie liegt beim Dienstleister ohnehin vor und lässt sich jährlich aktualisieren. Auch die Frage nach Nachunternehmern ist schnell beantwortet.
Kann ich Emissionen aus der Reinigung genau beziffern?
Eine genaue Zahl ist schwierig, eine nachvollziehbare Abschätzung dagegen gut möglich. Wichtig ist, die Annahmen offenzulegen und Mess- von Schätzwerten zu trennen. Ein Teil der Energie läuft ohnehin über Ihre eigenen Zähler.
Wie oft sollten die Angaben aktualisiert werden?
In der Regel einmal jährlich, passend zum Berichtszeitraum. Ändern sich Leistungsumfang, Objekte oder Dienstleister im Lauf des Jahres, sollten die Daten zeitnah angepasst und die Änderung im Bericht erwähnt werden.
Reicht eine Selbstauskunft des Dienstleisters?
Für viele Angaben ist eine schriftliche Selbstauskunft üblich und angemessen. Bei wichtigen Punkten wie Tariftreue oder Umweltzeichen sollten Sie zusätzlich Nachweise oder Produktlisten anfordern. Stichprobenartige Prüfungen erhöhen die Aussagekraft.




