
Zuerst klären: Was genau soll erledigt werden?
Bevor Sie sich auf die Suche machen, lohnt eine ehrliche Bestandsaufnahme. Geht es um den wöchentlichen Putz von Bad, Küche und Böden? Um Wäsche und Bügeln? Um Einkäufe, Blumen gießen oder das Versorgen von Haustieren während des Urlaubs? Je genauer Sie wissen, was Sie abgeben möchten, desto leichter finden Sie die passende Person oder den passenden Dienst.
Halten Sie außerdem fest, wie oft und zu welchen Zeiten Unterstützung gebraucht wird, ob jemand im Haushalt anwesend ist und welche Besonderheiten es gibt: empfindliche Böden, Allergien, Tiere, Kinder, die nachmittags nach Hause kommen. Diese Liste ist später auch die Grundlage für eine gute Einweisung.
Drei Wege zur Hilfe im Haushalt
Grundsätzlich gibt es drei legale Modelle, eine Reinigungskraft für den Privathaushalt zu beschäftigen. Jedes hat eigene Vor- und Nachteile.
| Merkmal | Minijob im Privathaushalt | selbstständige Reinigungskraft | Reinigungsunternehmen |
|---|---|---|---|
| Wer ist Arbeitgeber? | Sie selbst | niemand, Sie sind Auftraggeber | das Unternehmen |
| Anmeldung | bei der Minijob-Zentrale | durch die Kraft selbst (Gewerbe, Steuer) | durch das Unternehmen |
| Vertretung bei Urlaub oder Krankheit | müssen Sie selbst organisieren | meist keine | in der Regel möglich |
| Unfallversicherung | über die Anmeldung enthalten | eigene Absicherung der Kraft | über das Unternehmen |
| Haftpflicht bei Schäden | eigene Privathaftpflicht prüfen | eigene Versicherung der Kraft prüfen | Betriebshaftpflicht des Unternehmens |
| Bezahlung | Lohn plus pauschale Abgaben | Rechnung | Rechnung |
| Steuervorteil nach § 35a EStG | ja | ja, für Arbeitskosten | ja, für Arbeitskosten |
| Ihr Verwaltungsaufwand | mittel | gering | sehr gering |
Modell 1: Minijob über den Haushaltsscheck
Die meisten privaten Arbeitsverhältnisse im Haushalt laufen als Minijob. Für Privathaushalte gibt es dafür ein vereinfachtes Verfahren: den Haushaltsscheck der Minijob-Zentrale. Sie melden die Beschäftigung vor Beginn an, die Minijob-Zentrale berechnet die Abgaben und zieht sie per Lastschrift ein. Die Abgaben im Privathaushalt sind niedriger als bei gewerblichen Minijobs, und die Unfallversicherung ist automatisch enthalten.
Wie viel man im Minijob monatlich verdienen darf, richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestlohn – steigt dieser, wächst die Grenze mit. Den aktuellen Wert finden Sie bei der Minijob-Zentrale. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 13,90 € pro Stunde (Stand 2026, bitte aktuell prüfen) – darunter darf auch im Haushalt nicht bezahlt werden.
Wichtig: Als Arbeitgeber haben Sie Pflichten. Die Kraft hat Anspruch auf bezahlten Urlaub und auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ein kurzer schriftlicher Arbeitsvertrag mit Arbeitszeit, Stundenlohn und Aufgaben schafft Klarheit für beide Seiten.
Modell 2: Die selbstständige Reinigungskraft
Manche Reinigungskräfte arbeiten selbstständig für mehrere Haushalte und stellen Rechnungen. Für Sie ist das bequem, weil keine Anmeldung nötig ist. Achten Sie aber darauf, dass die Person tatsächlich selbstständig ist, also mehrere Auftraggeber hat, ihre Arbeitszeit weitgehend selbst bestimmt und eigene Arbeitsmittel mitbringt. Hat die Person keinen anderen Auftraggeber, folgt Ihren Anweisungen und erscheint zu fest vereinbarten Uhrzeiten, kann das als Scheinselbstständigkeit gewertet werden – mit Nachzahlungsrisiken. Lassen Sie sich im Zweifel beraten.
Fragen Sie außerdem nach einer Haftpflichtversicherung. Geht bei der Arbeit eine teure Vase zu Bruch oder wird ein Parkettboden durch falsche Mittel beschädigt, möchten Sie wissen, wer dafür aufkommt. Hintergründe dazu erläutert der Beitrag Versicherung und Haftung bei Reinigungsleistungen.
Modell 3: Ein Reinigungsunternehmen beauftragen
Beim Dienstleister kaufen Sie eine Leistung ein und haben mit Anmeldung, Lohnabrechnung oder Urlaubsvertretung nichts zu tun. Seriöse Unternehmen stellen ordnungsgemäße Rechnungen, sind versichert und organisieren bei Krankheit oder Urlaub Ersatz. Der Stundensatz ist höher als der Lohn einer Minijobkraft, weil darin Lohnnebenkosten, Versicherung, Verwaltung, Mittel und Anfahrt enthalten sind. Was gute Stundensätze in Berlin ausmacht, zeigt der Beitrag zum Stundenlohn von Reinigungskräften.
Bei uns kommen ausschließlich eigene, fest eingeteilte Teams zum Einsatz, keine Subunternehmer – so Sie in der Regel dieselben Personen in Ihrer Wohnung haben. Mehr dazu auf der Seite zur Haushaltshilfe in Berlin.
Finger weg von Schwarzarbeit
Die unangemeldete Putzkraft gegen Bargeld ist verbreitet, aber riskant – für beide Seiten. Verunglückt die Kraft in Ihrer Wohnung, fehlt der Unfallversicherungsschutz, und Sie können für erhebliche Kosten haften. Hinzu kommen Bußgelder und Nachzahlungen von Sozialabgaben, wenn die Beschäftigung auffliegt. Und den Steuervorteil gibt es ohne Rechnung ohnehin nicht. Welche Folgen drohen, beschreibt der Beitrag Risiken der Schwarzarbeit.
Kosten von der Steuer absetzen
Aufwendungen für Hilfe im Haushalt können Sie nach § 35a EStG teilweise von der Steuerschuld abziehen (Stand 2026, bitte aktuell prüfen):
| Art der Beschäftigung | Steuerermäßigung |
|---|---|
| Minijob im Privathaushalt | 20 % der Aufwendungen, höchstens 510 € im Jahr |
| haushaltsnahe Dienstleistung, z. B. durch ein Unternehmen | 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € im Jahr |
Beim Dienstleister muss eine Rechnung vorliegen, die Arbeitskosten ausweist, und die Zahlung per Überweisung erfolgen. Einzelheiten und Beispiele bietet der Beitrag zu haushaltsnahen Dienstleistungen und Steuer. Für Ihre individuelle Situation ist eine Steuerberatung der richtige Ansprechpartner.
Die richtige Person auswählen
Wer regelmäßig in Ihrer Wohnung arbeitet, hat Zugang zu Ihrem privatesten Bereich. Vertrauen ist deshalb mindestens so wichtig wie Putzerfahrung.
- Ein persönliches Kennenlernen in der Wohnung vereinbaren
- nach Erfahrung und bisherigen Aufgaben fragen
- einen bezahlten Probetermin vereinbaren
- Umgang mit Schlüssel, Alarmanlage und Haustieren besprechen
- klären, wer Reinigungsmittel stellt und welche verwendet werden
- Vertretung, Kündigung und Ausfalltage regeln
- alle Absprachen schriftlich festhalten
Eine gute Einweisung spart Missverständnisse
Am ersten Tag sollten Sie sich Zeit nehmen. Zeigen Sie die Räume, erklären Sie Besonderheiten – etwa, dass der Marmor im Bad keine sauren Mittel verträgt oder das Parkett nur nebelfeucht gewischt werden darf. Eine schriftliche Liste mit Aufgaben und Prioritäten hilft vor allem in den ersten Wochen. Nützliche Anregungen für eine sinnvolle Aufteilung gibt der Beitrag Putzroutine für die Woche.
Legen Sie fest, was bei begrenzter Zeit Vorrang hat. Wenn zwei Stunden für eine große Wohnung nicht reichen, ist es besser, Bad und Küche gründlich zu reinigen, als alles nur anzuwischen.
- zu wenig Zeit für zu viele Aufgaben einplanen
- Erwartungen nicht aussprechen und sich dann ärgern
- Schlüssel ohne Absprache weitergeben lassen
- Probleme erst nach Monaten ansprechen
- keine Regelung für Urlaub und Krankheit treffen
Feedback und Zusammenarbeit auf Dauer
Eine gute Zusammenarbeit lebt von Kommunikation. Geben Sie in den ersten Wochen regelmäßig kurzes Feedback, loben Sie, was gut läuft, und sprechen Sie konkret an, was anders sein soll. Ein kleines Notizbuch oder eine Nachricht nach dem Termin reichen oft. Wer zufrieden ist, bleibt länger – und eine eingespielte Unterstützung ist Gold wert.
Häufige Fragen
Muss ich eine private Putzhilfe anmelden?
Ja. Eine Beschäftigung im Privathaushalt muss angemeldet werden, bei Minijobs über die Minijob-Zentrale mit dem Haushaltsscheck. Ausnahmen gibt es nur für echte Gefälligkeiten unter Nachbarn oder Verwandten ohne regelmäßige Bezahlung. Bei regelmäßiger Tätigkeit gegen Geld handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis.
Was passiert, wenn meine Putzhilfe krank wird?
Beim Minijob haben Sie als Arbeitgeber die Pflicht zur Entgeltfortzahlung. Für private Arbeitgeber gibt es eine Umlageversicherung, über die Sie einen Teil erstattet bekommen können. Eine Vertretung müssen Sie selbst organisieren – beim Dienstleister übernimmt das in der Regel das Unternehmen.
Wer stellt die Reinigungsmittel?
Bei Minijobs stellen üblicherweise Sie als Arbeitgeber die Mittel und Geräte. Selbstständige und Unternehmen bringen sie oft mit, das sollte aber vorab geklärt werden. Bei empfindlichen Oberflächen ist es sinnvoll, die zu verwendenden Produkte gemeinsam festzulegen.
Kann ich die Unterstützung auch nur alle zwei Wochen buchen?
Selbstverständlich. Viele Haushalte kommen mit einem Rhythmus von zwei Wochen gut zurecht, vor allem, wenn dazwischen selbst die täglichen Kleinigkeiten erledigt werden. Bei Haustieren oder Kindern ist ein wöchentlicher Termin oft angenehmer.
Wie viele Stunden brauche ich pro Woche?
Das hängt von Wohnungsgröße, Anzahl der Personen und gewünschtem Umfang ab. Für eine durchschnittliche Wohnung sind zwei bis vier Stunden pro Woche ein häufiger Ausgangspunkt. Nach den ersten Terminen lässt sich besser einschätzen, ob mehr oder weniger Zeit nötig ist.




