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Kellerreinigung im Mehrfamilienhaus: Gemeinschaftsräume richtig pflegen

Im Untergeschoss treffen Staub, Feuchtigkeit, abgestellte Gegenstände und selten genutzte Räume aufeinander. Wir erklären, wie Kellergänge und Gemeinschaftsräume sinnvoll gepflegt werden, was der Brandschutz verlangt und wie Sie Feuchte- und Schimmelproblemen vorbeugen.

Keller und Gemeinschaftsräume: Illustration eines sauberen Treppenhauses mit Holzgeländer und Wischeimer

Der vergessene Teil des Hauses

Treppenhaus und Eingang werden regelmäßig geputzt, weil jeder sie sieht. Der Keller dagegen bleibt oft sich selbst überlassen. Man geht hinunter, holt das Fahrrad oder einen Koffer, und man geht wieder hinauf. Irgendwann sind die Gänge staubig, in den Ecken hängen Spinnweben, im Fahrradkeller stehen Räder ohne Besitzer, und im Trockenraum riecht es muffig.

Das ist mehr als ein Schönheitsproblem. Vollgestellte Gänge behindern Rettungswege, Feuchtigkeit fördert Schimmel, und Unordnung lockt Nager an. Eine planvolle Kellerreinigung verhindert, dass aus kleinen Nachlässigkeiten größere Probleme werden.

Welche Räume dazugehören

In einem typischen Berliner Mehrfamilienhaus finden sich im Untergeschoss:

  • Kellergänge, von denen die einzelnen Mieterabteile abgehen
  • Waschküche mit Anschlüssen für Waschmaschinen, oft gemeinsam genutzt
  • Trockenraum mit Wäscheleinen
  • Fahrrad- und Kinderwagenraum
  • Hausanschlussraum und Heizungsraum mit technischen Anlagen
  • Müllraum in manchen Neubauten und sanierten Altbauten
  • Hobby- oder Gemeinschaftsraum in größeren Anlagen

Die einzelnen Kellerabteile der Mieter gehören in der Regel nicht zur gemeinschaftlichen Reinigung. Sie sind Teil der Mietsache und werden von den Mietern selbst sauber gehalten.

Was wie oft zu tun ist

Bereich Tätigkeiten Empfohlener Rhythmus
Kellergänge kehren oder saugen, feucht wischen bei geeignetem Boden, Spinnweben entfernen monatlich, bei starker Nutzung vierzehntägig
Waschküche Boden, Waschbecken, Ablaufrinne, Flusen entfernen vierzehntägig bis monatlich, Nutzer reinigen nach Gebrauch
Trockenraum Boden, Leinen prüfen, Lüftung kontrollieren monatlich
Fahrradkeller kehren, Ordnung kontrollieren, herrenlose Räder melden monatlich
Heizungs- und Hausanschlussraum nur Boden kehren, keine Arbeiten an Anlagen vierteljährlich
Kellertreppe und Kellerabgang außen kehren, Laub aufnehmen, Handlauf reinigen bei jeder Hausreinigung
Lichtschächte Laub und Abfall entfernen halbjährlich
Leuchten und Schalter entstauben, Ausfälle melden vierteljährlich

In vielen Objekten wird der Keller im Rahmen der Reinigung von Treppenhäusern mitgepflegt, meist in einem längeren Rhythmus als die oberen Etagen.

Böden im Untergeschoss

Kellerböden sind häufig roher oder gestrichener Beton, in Altbauten auch Ziegel oder alte Fliesen. Roher Beton staubt und nimmt Flüssigkeiten auf; hier wird gekehrt oder gesaugt, bei Bedarf nebelfeucht gewischt. Gestrichene Böden lassen sich feucht reinigen, solange die Farbe intakt ist. Ziegelböden in alten Gewölbekellern sind porös und sollten möglichst trocken gereinigt werden, weil zusätzliche Feuchtigkeit in schlecht belüfteten Räumen nur schwer wieder abtrocknet.

Grundsätzlich gilt im Untergeschoss: so wenig Wasser wie möglich. Wir arbeiten dort mit Industriesaugern, Besen und nebelfeuchten Verfahren und vermeiden alles, was die Raumfeuchte erhöht.

Feuchtigkeit und Schimmel

Viele Keller in Berliner Altbauten sind nicht vollständig trocken. Das Mauerwerk zieht Feuchtigkeit aus dem Erdreich, Salze blühen an den Wänden aus, und im Sommer schlägt sich warme Außenluft an den kühlen Wänden nieder. Falsches Lüften verschlimmert das Problem: Wer an einem schwülen Sommertag die Kellerfenster weit öffnet, holt mehr Feuchtigkeit herein, als hinausgeht.

Richtig lüften im Keller

Gelüftet wird, wenn die Außenluft kühler und trockener ist als die Kellerluft, also im Sommer eher nachts und am frühen Morgen, in der kalten Jahreszeit auch tagsüber. Dauerhaft gekippte Fenster im Sommer sind meist kontraproduktiv. Ein einfaches Hygrometer hilft bei der Einschätzung.

Wäsche im Trockenraum zu trocknen ist genau das, wofür der Raum gedacht ist. Voraussetzung ist aber eine funktionierende Lüftung. Stockflecken an Decken und Wänden, muffiger Geruch oder sichtbarer Belag sind Warnzeichen. Kleine Flächen lassen sich bei ausreichender Vorsicht selbst behandeln, größere Befälle gehören in die Hände von Fachleuten. Dafür bieten wir die Schimmelentfernung an. Hintergründe zum Lüften erklärt der Beitrag Schimmel vorbeugen durch richtiges Lüften.

Brandschutz und freie Wege

Kellergänge sind Rettungswege. In ihnen dürfen keine Gegenstände dauerhaft abgestellt werden, schon gar keine brennbaren wie Kartons, Matratzen, alte Möbel oder Farbeimer. Bei einem Brand im Untergeschoss breitet sich Rauch schnell aus und zieht über das Treppenhaus nach oben. Jeder zusätzliche Stapel im Gang erschwert Löscharbeiten und die Orientierung.

Was nicht in Kellergänge gehört
  • Sperrmüll, Kartons, Altpapier
  • Kraftstoffe, Gasflaschen, Lösemittel
  • Matratzen, Polstermöbel, Teppiche
  • Fahrräder außerhalb des dafür vorgesehenen Raums
  • Gegenstände vor Zählern, Absperrhähnen und Sicherungskästen

In Heizungs- und Hausanschlussräumen gilt zusätzlich: Hier wird nichts gelagert, und Zugänge zu Anlagen bleiben frei. Wir reinigen in diesen Räumen nur die Böden und fassen die technischen Anlagen nicht an.

Herrenlose Gegenstände und Fahrradleichen

Ein Klassiker in Berliner Häusern: Im Fahrradkeller stehen Räder mit platten Reifen und verrosteten Ketten, die niemandem mehr zu gehören scheinen. Im Gang lagern Kisten, die nach einem Auszug zurückgeblieben sind. Einfach entsorgen dürfen weder die Verwaltung noch der Reinigungsdienst, denn die Gegenstände könnten jemandem gehören.

Bewährt hat sich ein geordnetes Vorgehen: Die Verwaltung markiert die Gegenstände, kündigt per Aushang eine Räumung mit angemessener Frist an und fordert die Eigentümer auf, ihre Sachen zu kennzeichnen oder zu entfernen. Nach Ablauf der Frist wird geräumt. Wie lange die Frist sein sollte und was mit wertvolleren Gegenständen geschieht, ist eine rechtliche Frage, die die Verwaltung vorher klären sollte. Wir sind keine Rechtsberater und geben dazu keine verbindliche Auskunft. Für die anschließende Räumung und Reinigung größerer Mengen kommt unsere Entrümpelung in Frage.

Nager, Spinnen und Hygiene

Keller sind ruhig, dunkel und bieten Verstecke. Spinnen gehören dazu und sind harmlos, ihre Netze werden bei der Reinigung entfernt. Ernster sind Spuren von Mäusen oder Ratten. Nagerkot kann Krankheitserreger enthalten und sollte nie trocken aufgekehrt werden, weil dabei Staub aufgewirbelt wird. Wir befeuchten solche Stellen zuerst, arbeiten mit Handschuhen und Atemschutz und entsorgen den Kot verpackt. Bei einem Befall informieren wir die Verwaltung, damit ein Schädlingsbekämpfer beauftragt werden kann.

Vorbeugend hilft Ordnung: keine Lebensmittel oder Tierfutter offen im Keller lagern, Müll nicht im Untergeschoss zwischenlagern und Öffnungen in Außenwänden verschließen lassen.

Die Rolle der Bewohner

Ein Keller bleibt nur dann ordentlich, wenn auch die Nutzer mitziehen. Klare Regeln im Aushang helfen: Waschküche nach Benutzung säubern, Flusensiebe leeren, Fahrräder nur im Fahrradraum abstellen, keine Gegenstände in den Gängen. Solche Pflichten können Teil der Hausordnung sein; mehr dazu im Beitrag Hausordnung und Reinigungspflichten der Mieter.

Ein Hausmeisterservice kann bei seinen Kontrollgängen auf Ordnung achten, Verstöße dokumentieren und die Verwaltung informieren, bevor sich Probleme festsetzen.

Kosten

Die Reinigung gemeinschaftlich genutzter Kellerräume zählt nach der Betriebskostenverordnung zur Gebäudereinigung und kann in der Regel auf die Mieter verteilt werden, sofern das im Mietvertrag vereinbart ist. Eine einmalige Entrümpelung oder die Beseitigung eines Schimmelschadens ist dagegen meist keine laufende Betriebskostenposition. Diese Hinweise sind keine Rechtsberatung. Was solche Einsätze grob kosten, zeigt unsere Preisübersicht.

Häufige Fragen

Wer muss den Keller putzen, Mieter oder Vermieter?

Die Gemeinschaftsflächen reinigt der Vermieter oder ein von ihm beauftragter Dienst, sofern diese Aufgabe nicht wirksam auf die Mieter übertragen wurde. Das eigene Kellerabteil halten Mieter selbst sauber. Maßgeblich sind Mietvertrag und Hausordnung.

Wie oft sollten Kellergänge gereinigt werden?

In den meisten Wohnhäusern genügt eine monatliche Reinigung. Bei stark genutzten Fahrradkellern oder Waschküchen ist ein vierzehntägiger Rhythmus sinnvoll. Nach Bauarbeiten oder Umzügen kann eine Zwischenreinigung nötig werden.

Darf der Reinigungsdienst Gegenstände aus dem Gang entfernen?

Nein, nicht eigenmächtig. Wir melden abgestellte Gegenstände an die Verwaltung. Diese entscheidet über das weitere Vorgehen und kündigt eine Räumung an.

Was hilft gegen muffigen Geruch im Keller?

Zunächst die Ursache finden: Feuchtigkeit, Schimmel, alte Textilien oder ein trockener Bodenablauf, aus dem Kanalgeruch aufsteigt. Richtig lüften und Ordnung schaffen hilft oft schon. Bei anhaltender Feuchtigkeit sollte ein Fachbetrieb die Bausubstanz prüfen.

Kann man im Keller mit viel Wasser wischen?

Besser nicht. Keller trocknen schlecht, und zusätzliche Feuchtigkeit fördert Schimmel. Wir arbeiten dort mit Saugern und nebelfeuchten Verfahren.

Redaktion Putzhelden

Unsere Ratgeber entstehen aus der täglichen Arbeit unserer Reinigungsteams in Berlin: Was sich in Büros, Praxen, Treppenhäusern und Wohnungen bewährt, schreiben wir verständlich auf. Rechtliche und steuerliche Hinweise ersetzen keine individuelle Beratung.

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