
Warum auch Alltagsprodukte Gefahrstoffe sein können
Ein WC-Reiniger steht in fast jedem Bad, ein Backofenspray in vielen Küchen. Dass diese Produkte nach Chemikalienrecht häufig als gefährlich eingestuft sind, ist den wenigsten bewusst. Stark saure Sanitärreiniger können Verätzungen verursachen, stark alkalische Fettlöser ebenfalls. Desinfektionsmittel können Haut und Atemwege reizen oder sensibilisieren, lösemittelhaltige Produkte sind entzündbar. Hinzu kommen die Risiken durch Mischen und Verwechseln.
In der professionellen Reinigung wird Reinigungschemie täglich in größeren Mengen eingesetzt, oft als Konzentrat. Deshalb gelten für Betriebe verbindliche Regeln. Für Haushalte gibt es keine vergleichbaren Pflichten, die Grundsätze sind aber dieselben – und schützen vor allem Kinder, die Reiniger mit Getränken verwechseln können.
Gefahrensymbole und Kennzeichnung verstehen
Seit der Einführung der europäischen CLP-Verordnung werden gefährliche Produkte mit rot umrandeten Rauten gekennzeichnet. In der Reinigung begegnen vor allem diese:
| Symbol | Bedeutung | Typische Produkte |
|---|---|---|
| Ätzwirkung (Hand und Oberfläche, von Flüssigkeit angegriffen) | verursacht schwere Verätzungen oder Augenschäden | Sanitärgrundreiniger, Backofenreiniger, Rohrreiniger, Grundreiniger |
| Ausrufezeichen | reizend, sensibilisierend, gesundheitsschädlich in geringerem Maß | viele Allzweck- und Desinfektionsreiniger |
| Flamme | entzündbar | alkoholhaltige Schnelldesinfektion, lösemittelhaltige Fleckentferner |
| Umwelt (toter Baum und Fisch) | gewässergefährdend | manche Desinfektions- und Spezialmittel |
| Gesundheitsgefahr (Silhouette mit Stern) | schwerwiegende Gesundheitsschäden, etwa Atemwegssensibilisierung | einzelne Spezialprodukte |
Neben dem Symbol stehen ein Signalwort („Gefahr“ oder „Achtung“), Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise. Diese Hinweise sind kurz, aber verbindlich: „Schutzhandschuhe tragen“ ist keine Empfehlung, sondern die Voraussetzung für einen sicheren Umgang.
Sicherheitsdatenblatt und Betriebsanweisung
Für gewerbliche Anwender stellt der Hersteller ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung. Es enthält in sechzehn Abschnitten alle wichtigen Informationen: Inhaltsstoffe, Gefahren, Erste Hilfe, Brandschutz, Lagerung, Schutzausrüstung, physikalische Eigenschaften wie den pH-Wert, Entsorgung. Das Blatt richtet sich an Fachleute und ist ausführlich. Für die tägliche Arbeit wird daraus eine Betriebsanweisung erstellt: eine Seite, in verständlicher Sprache, mit den Regeln, die am Arbeitsplatz gelten.
Arbeitgeber in Deutschland müssen nach der Gefahrstoffverordnung unter anderem eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, ein Verzeichnis der verwendeten Gefahrstoffe führen, Betriebsanweisungen bereitstellen und die Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig, mindestens einmal jährlich, unterweisen. Dieser Überblick ist keine Rechtsberatung; die genauen Pflichten ergeben sich aus der Gefahrstoffverordnung, den Technischen Regeln für Gefahrstoffe und den Informationen der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Sichere Lagerung Schritt für Schritt
- Im Originalgebinde lassen: Etikett und Kennzeichnung müssen lesbar bleiben. Wird umgefüllt, dann nur in eindeutig und dauerhaft beschriftete Behälter.
- Niemals in Lebensmittelbehälter füllen: Getränkeflaschen, Gläser oder Becher sind tabu. Verwechslungen mit Getränken gehören zu den häufigsten Ursachen schwerer Vergiftungen.
- Säuren und Laugen getrennt stellen: Bei einem Leck sollen sie nicht miteinander reagieren können. Auffangwannen verhindern, dass ausgelaufene Flüssigkeit sich ausbreitet.
- Nicht über Augenhöhe: Schwere Kanister und ätzende Produkte gehören in untere Regalfächer, damit beim Herunternehmen nichts ins Gesicht schwappt.
- Kühl, trocken, frostfrei und belüftet: Wärme kann Druck in Behältern aufbauen, Frost manche Produkte unbrauchbar machen.
- Zugang beschränken: Im Betrieb ein abschließbarer Raum oder Schrank, zu Hause außer Reichweite von Kindern, idealerweise mit Kindersicherung.
- Brennbare Produkte fern von Zündquellen: Alkoholische Desinfektionsmittel nicht neben Heizungen oder in der Sonne lagern.
- Mengen begrenzen: Nur so viel vorhalten, wie in absehbarer Zeit gebraucht wird. Alte, verklumpte oder unbeschriftete Reste fachgerecht entsorgen.
- Chlorhaltige Mittel und Säuren (etwa Entkalker oder saure WC-Reiniger) setzen Chlorgas frei.
- Aus Chlorprodukten und ammoniakhaltigen Reinigern entstehen reizende Chloramine.
- Säuren und Laugen reagieren unter Wärmeentwicklung und können spritzen.
- Wasserstoffperoxid und bestimmte Metalle oder organische Stoffe können heftig reagieren.
- Grundregel: Nie zwei Produkte gleichzeitig im selben Eimer oder direkt nacheinander ohne Zwischenspülen auf derselben Fläche.
Persönliche Schutzausrüstung
Welche Ausrüstung nötig ist, steht im Sicherheitsdatenblatt und in der Betriebsanweisung. In der Reinigung sind drei Bausteine zentral:
- Handschuhe: Chemikalienschutzhandschuhe aus geeignetem Material, etwa Nitril, beim Umgang mit Konzentraten und ätzenden Produkten. Einmalhandschuhe aus dünnem Material schützen nur kurz. Bei langer Tragedauer Baumwollunterziehhandschuhe verwenden, damit die Haut nicht aufweicht.
- Augenschutz: Eine Schutzbrille mit Seitenschutz beim Ansetzen von Lösungen aus ätzenden Konzentraten und bei Arbeiten über Kopf.
- Hautschutz: Ein Hautschutzplan legt fest, womit die Haut vor, während und nach der Arbeit geschützt, gereinigt und gepflegt wird. Wer regelmäßig lange Feuchtarbeit leistet, hat Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge.
Atemschutz ist in der normalen Unterhaltsreinigung selten nötig, bei Sprühanwendungen in engen Räumen oder bei bestimmten Spezialprodukten aber durchaus. Eine gute Faustregel: Wischen statt sprühen, wo immer es geht.
Sicher anwenden im Alltag
- Vor der Arbeit das Etikett lesen, auch bei bekannten Produkten – Rezepturen ändern sich.
- Beim Ansetzen erst Wasser, dann Mittel. Das gilt besonders für saure Produkte.
- Nur die empfohlene Menge verwenden; die Anleitung dazu finden Sie im Beitrag zum richtigen Dosieren.
- Für gleichbleibende Mengen und weniger Hautkontakt helfen Dosiersysteme.
- Räume lüften, besonders kleine Sanitärräume ohne Fenster.
- Sprühflaschen nie in Richtung Gesicht halten und die Düse auf „Strahl“ statt „Nebel“ stellen, wenn möglich.
- Nach der Arbeit Gebinde verschließen und zurück ins Lager bringen, nicht auf dem Wagen im Flur stehen lassen.
Erste Hilfe: was im Ernstfall zu tun ist
Maßgeblich sind immer die Angaben in Abschnitt 4 des Sicherheitsdatenblatts. Allgemein gilt:
| Situation | Sofortmaßnahme |
|---|---|
| Spritzer ins Auge | sofort mehrere Minuten mit viel klarem Wasser spülen, Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen, weiterspülen, ärztliche Hilfe suchen |
| Kontakt mit der Haut | benetzte Kleidung ausziehen, Haut gründlich mit Wasser abspülen |
| Verschlucken | Mund ausspülen, kein Erbrechen herbeiführen, Giftnotruf anrufen, Verpackung bereithalten |
| Einatmen von Dämpfen | an die frische Luft, bei Beschwerden ärztliche Hilfe |
In Berlin ist der Giftnotruf unter 030 19240 rund um die Uhr erreichbar. Bei Bewusstlosigkeit, Atemnot oder schweren Verätzungen gilt der Notruf 112. Hilfreich ist es, die Produktverpackung oder das Sicherheitsdatenblatt beim Anruf zur Hand zu haben.
Weniger Risiko durch bessere Produktwahl
Die sicherste Reinigungschemie ist die, die man nicht braucht. Für viele Aufgaben reichen milde Reiniger und gute Mikrofasertextilien; aggressive Spezialmittel werden dann nur noch gezielt eingesetzt. Einen Überblick über schonendere Alternativen gibt der Beitrag zu umweltfreundlichen Reinigungsmitteln. Welchen Einfluss der Säure- oder Laugengrad auf die Gefährlichkeit hat, erläutern wir unter pH-Wert von Reinigungsmitteln.
- Jedes Produkt im Einsatz ist mit Betriebsanweisung dokumentiert.
- Konzentrate werden nur mit Handschuhen und – bei ätzenden Produkten – mit Schutzbrille angesetzt.
- Sprühflaschen sind beschriftet, Farbtrennung nach Einsatzbereich.
- Chemie wird im abschließbaren Fach des Reinigungswagens transportiert.
- Wenn Sie es wünschen und der Zweck es erlaubt, setzen wir umweltfreundliche Produkte ein.
Wenn Profis übernehmen
Viele Auftraggeber sind froh, wenn sie sich nicht selbst um Einkauf, Lagerung und Unterweisung kümmern müssen. Bei unserer Gebäudereinigung bringen wir Mittel und Geräte mit und nehmen sie nach dem Einsatz wieder mit, sodass bei Ihnen keine Konzentrate lagern müssen. Für stark verkalkte Sanitäranlagen bei der Sanitärreinigung und bei der Desinfektionsreinigung setzen wir Spezialprodukte nur mit der passenden Schutzausrüstung ein.
Häufige Fragen
Muss auch ein kleines Büro ein Gefahrstoffverzeichnis führen?
Wenn eigene Beschäftigte mit gekennzeichneten Reinigern arbeiten, gelten die Pflichten der Gefahrstoffverordnung grundsätzlich auch für kleine Betriebe, wenn auch mit Erleichterungen bei geringer Gefährdung. Beauftragen Sie einen Dienstleister, liegen diese Pflichten für dessen Personal bei ihm. Im Einzelfall hilft die Berufsgenossenschaft weiter.
Darf ich Reiniger in Sprühflaschen umfüllen?
Ja, wenn die Flasche eindeutig und dauerhaft beschriftet ist – mit Produktname und im Betrieb auch mit den wesentlichen Gefahrenhinweisen. Niemals in Getränke- oder Lebensmittelbehälter umfüllen.
Wie entsorge ich alte Reinigungsmittel?
Kleine Reste haushaltsüblicher Produkte, bestimmungsgemäß verdünnt, gelangen im Alltag über das Abwasser. Größere Mengen, Konzentrate und nicht mehr identifizierbare Reste gehören zur Schadstoffsammlung; in Berlin nehmen die Recyclinghöfe der BSR bestimmte Schadstoffe an. Hinweise stehen auch im Sicherheitsdatenblatt.
Sind Bio-Reiniger automatisch ungefährlich?
Nein. Auch Produkte auf Basis natürlicher Säuren wie Zitronen- oder Essigsäure können in konzentrierter Form Augen und Haut schädigen. Maßgeblich ist die Kennzeichnung auf dem Etikett, nicht die Werbeaussage.
Was tun, wenn versehentlich zwei Mittel gemischt wurden?
Den Raum sofort verlassen, Fenster öffnen, wenn das ohne Einatmen der Dämpfe möglich ist, und andere Personen fernhalten. Bei Husten, Atemnot oder Augenreizung ärztliche Hilfe holen und gegebenenfalls den Giftnotruf kontaktieren.




